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AUFGEDECKT: Initiative muss nach richterlicher Anordnung Textpassagen entfernen
Eine in Westösterreich ansässige Initiative, die sich mit binationalen Ehen und daraus resultierenden Sorgerechtstreitigkeiten befasst, musste sich jetzt vor Gericht verantworten. Auf der Homepage denunzierte eine verwitwete Mitinitiatorin den ehemaligen Mitarbeiter und Journalisten Stefan P. Angeblich seien gegen ihn etliche Gerichtverfahren anhängig, nachdem er sich als jemand anderer ausgab und nach Ansicht der Initiative die gesammelten Newsletter Adressaten missbrauchte.
Ein Gericht stellte nun gegenteiliges fest und bot sogar von sich aus umfassende Recherchen im österreichischen Gerichtsregister an, nachdem der betroffene Journalist geklagt hatte. Darauf verzichtete die Initiative und verglich sind mit dem Kläger.
Zuletzt war die Initiative immer wieder Grund für mediale Berichterstattung, nachdem ein selbsternannter Rechtsanwalt aus Oberösterreich großspurig Rechtsberatung den Initiatoren und ihren Mitstreitern anbot.
Ironischerweise wollte ein weiterer Mitinitiator vor Gericht den Herrn aber nicht kennen, obwohl er in seinem Auftrag Vertretungshandlungen vollzog. Jetzt ermitteln die Behörden, ob überhaupt Vollmacht erteilt wurde oder Prozessbetrug als Straftatbestand vorliegt.
Die ganze Story im Nachrichtenmagazin XlargE Ausgabe Januar 2010Aus für Phantastenclub: Vereinsreferat löst dubiose Rechtsschutzgruppe behördlich auf
Dem Nachrichtenmagazin XlargE und der Bundespolizeidirektion Steyr ist ein Schlag gegen selbsternannte Rechtsanwälte gelungen, die seit Jahren im Visier der Oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer stehen. Sogar ein Urteil aus dem Jahre 2005 untersagt dem Brüderpaar die Ausübung von Tätigkeiten, die eigentlich Rechtsanwälten vorbehalten sind.
Das Brüderpaar Michael und Erich Müller (Name von der Redaktion geändert) brüstet sich regelmäßig mit Entscheidungen der Unabhängigen Verwaltungssenate, oder wenn kriminelle Asylwerber, die bevorzugt als Drogendealer auftreten, von ihnen aus der Schubhaft geholt werden.
Michael (30) musste bis Mitte dieses Jahres aber selbst eine mehrjährige Haftstrafe wegen schweren gewerbsmäßigen Betrug und Geldwuchers verbüßen. Sein Bruder, wie er selbst mittellos, führte unterdessen die Geschäfte weiter. Als die gelernten Anstreicher mit ihrem Malerbetrieb pleite waren, kam dem Brüderpaar die glorreiche Idee maroden Unternehmen unter die Arme zu greifen. So gründete man unzählige Limited Gesellschaften in England und schmückte sich gar mit einem Doktortitel, bis die Kripo den Verwaltungssitz in Steyr stürmte und ein Betrugsschaden von rund 100.000,00 Euro zu verzeichnen war.
Selbst in Inseraten gab sich das Duo vollmundig und versprach Pleitefirmen den letzten Anker in der Not. Nach einem aufwendigen Prozess am Landesgericht Steyr stellte sich heraus, dass nicht einmal die Werbeartikel von den Konkursanten bezahlt werden konnten.
Nachdem sämtliche Briefkastenfirmen der Liquidation zum Opfer fielen, gründete man fluchs einen Justice-Verein, der nunmehr – trotz eines aufwendigen und lange andauernden Verfahrens - am 23. September 2009 behördlich aufgelöst werden konnte.
Ob der von Michael und Erich Müller in Wels gegründete Verein Bestand haben wird, dürfte sich noch zeigen. Jedenfalls kündigte die Bundespolizeidirektion Steyr gegenüber XlargE schon jetzt an, dass sie ihren Kollegen uneingeschränkt Amtshilfe leisten werden.
Unterdessen ermittelt das Landeskriminalamt Oberösterreich gegen das Brüderpaar wegen versuchten schweren gewerbsmäßigen Betruges. Auf der Homepage finden sich frohlockende Servicepakete, die nach Expertenmeinung ihr Geld nicht wert sind. Dennoch, Michael Müller bleibt dabei – seine Rechtsschutzgruppe sei die Nummer 1 in Österreich. Wie der gelernte Anstreicher profunde Rechtsberatung leisten kann, konnte er aber bis heute nicht erklären.
Die ganze Story im Nachrichtenmagazin XlargEAusgabe Januar 2010
Polterpost: Politanklage
Noch im Sommer wollte Manfred Herrnhofer “sein Gericht” zur politfreien Zone erklären. Das gelang ihm nicht einmal vor 12 Jahren im Prozess um den SPÖ-Fälschungsskandal. Niemand anderer als Manfred Herrnhofer wagte damals den Thron des Vorsitzenden Richters zu besteigen. Zum Unmut der FPÖ, die sofort zu kontern versuchte.
Aber genau genommen hat Manfred Herrnhofer damit recht, wenn er meint die Politik solle sich endlich aus Entscheidungen in der österreichischen Justiz fern halten. Wie Manfred Herrnhofer aber im Sommerinterview gegenüber einer Tageszeitung richtig sagt, hängt die Richter-Karriere von politischer Fürsprache ab. Wer also, wenn nicht Manfred Herrnhofer selbst, könnte den seidenen Faden seiner Partei besser kennen, als er selbst.
An Entscheidungen der unabhängigen Justiz darf keinesfalls gerüttelt werden. Was aber, wenn im Fall von Journalist Stephan Pfeifhofer die Synapse der Sozialdemokratie über politische Fürsprache bereits den Strafakt erreicht hat. Im Internet ist schon jetzt das heftige pro und kontra zwischen all jenen ausgebrochen, die an der Unschuld von Stephan Pfeifhofer Zweifel hegen, oder eben nicht. Nur wenige wissen jedenfalls, dass die Staatsanwaltschaft Klagenfurt nunmehr seit drei Jahren ermittelt, ohne je eine Stellungnahme von Stephan Pfeifhofer abzuwarten den Strafantrag verfasste, und nur zwei Wochen später von Politrichter Manfred Herrnhofer das Eilverfahren ausgeschrieben wurde.
Wer aber dem Journalismus, den Verlagen und nicht zuletzt den LeserInnen keine Chance, wie sonst üblich, einräumt, stattdessen die Instrumente des Mediengesetzes beiseite lässt und Journalisten als Verleumder mit Vorsatz auf die Anklagebank katapultiert, der sollte in aller Öffentlichkeit nicht mehr von unabhängiger Justiz sprechen, die als ihre Auftraggeber nicht unabhängige Richter, sondern Politfunktionäre kennt.
Die Versuche bestehende Gesetze zu beschneiden, denen sich Journalisten ohnehin zu unterwerfen haben, und sie bisweilen nicht kriminalisierten, laufen bereits. Wie lange noch wollen wir dem Ende der Pressefreiheit entgegensehen? Das liebe LeserInnen zu beantworten überlasse ich Ihnen.
ANKLAGE: Journalist Stephan Pfeifhofer wurde Berichterstattung um Gutachter Max Friedrich zum Verhängnis
Verantworten muss sich ab Dezember der aus Tirol stammende Journalist Stephan Pfeifhofer (33), der bis zu seinem Wechsel in die Polit-Redaktion eines franzosischen Fernsehsenders auch für Xlarge als Autor tätig war. Es gilt die Unschuldsvermutung
Zur Last gelegt werden dem für seine kritischen Berichte bekannten Tiroler, der seit zweieinhalb Jahren in Frankreich lebt, fünf Deliktgruppen: Gefährliche Drohung, Nötigung, Betrug, Verleumdung und Urkundenfälschung.
Ob es überhaupt in der kommenden Woche zu einem Verfahren kommen wird, steht allerdings noch nicht fest, wie der Jurist Martin Pröll, Rechtsberater von Stephan Pfeifhofer, wissen will »Der Akt ist mit 11kg und mehreren tausend Seiten sehr umfangreich, die letzte Entscheidung, wer nun die Verteidigung von Stephan Pfeifhofer übernimmt, noch nicht getroffen. Nur soviel, als möglicher Verteidiger könnte ein bekannter Rechtsanwalt, der in Sachen Max Friedrich viel Erfahrung mitbringt, zum Zuge kommen«
Geführt werden soll das Verfahren zu GZ 19Hv119/09d vor dem Landesgericht Klagenfurt unter Vorsitz des SPÖ-nahen Politrichters Manfred Herrnhofer. Für Stephan Pfeifhofer, wie er exklusiv gegenüber Xlarge erklärt, ein Wiedersehen »Wir hatten schon mal Ende August 2006 das Vergnügen. Damals war ich als Vertrauensperson inkognito in seinem Gerichtssaal. Meinem Auftritt vorausgegangen war der tätliche Übergriff einer Staatsanwätin gegenüber einem Kind. All das während der Einvernahme vor den Augen von Manfred Herrnhofer. Später erklärte Volksanwalt Ewald Stadler diesen Vorfall erwiesenermaßen zum Missstand«
In die Schlagzeilen geraten war das Landesgericht Klagenfurt nach dem Freispruch von Albin K., der aufgrund eines Gutachtens von Max Friedrich wegen sexuellen Missbrauch schwer belastet wurde. Stets haltlos bezeichnete Manfred Herrnhofer, als Vizepräsident der österreichischen Richtervereinigung, die Anschuldigungen gegen Friedrich. Zwischenzeitlich stellte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt sämtliche Ermittlungen gegen den Wiener Kinderpsychiater ein.
Bedroht haben soll Stephan Pfeifhofer laut Strafantrag die Leiterin der Jugendwohlfahrt in Kärnten, SPÖ Amtsmandatarin Christine Gaschler-Adreasch, mit einem SMS, das Anfang November 2006 auf ihrem Handy eintrudelte. Bedroht fühlte sich auch ein Sozialarbeiter aus Klagenfurt, der diesen Herbst kurz selbst auf der Anklagebank platz nehmen musste, dann aber mit einem Formal-Freispruch nach Hause gehen durfte.
Unterdessen sieht sich Pfeifhofer zu Unrecht beschuldigt, sogar die Pressefreiheit in Österreich am Ende, wenn Staatsanwältin Nicola Trinker, die seit zwei Jahren an ihrer Karriere als Richterin bastelt, in einer Presseanfrage den Vorsatz der Verleumdung ortet »Natürlich habe ich der Heimleiterin diese Presseanfrage per Fax übermittelt. Aber erst nachdem drei unabhängige Quellen die Verdachtsmomente der Straftaten in diesem Heim bestätigten. Außerdem liegt gegen das Kinderheim seit April diesen Jahren eine Anzeige nach der nächsten vor, die allesamt von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt zu bearbeiten wären. Anstelle mit besten Wissen und Gewissen zu ermitteln, klagte man mich erst an, und erst nachdem ich mit Gegenanzeigen zurückschlug, interessierte man sich plötzlich für die Vorwürfe, von denen Frau Gaschler seit April, als verantwortliche Fachaufsicht für Kinderheime in Kärnten, genaueste Kenntnis hat, aber eben keinen Finger rührt«
Gegen Heimleiterin Brigitte O. wartet jetzt die private Anklage, die auch im Verfahren gegen Stephan Pfeifhofer noch eine gewichtige Rolle spielen könnte, wie Pröll abschließend zu verstehen gibt »Egal wo das Verfahren schlussendlich verhandelt wird, die sofortige Beischaffung des Aktes vom Bezirksgericht Klagenfurt, wird unerlässlich sein. In diesem Verfahren werden erstmals ehemalige Kinder aus dem Heim zu Wort kommen. Nur sie können wirklich über das dort Geschehene frei sprechen«
Zu einer Stellungnahme war weder das Landesgericht noch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt bereit. Auf Anfrage sagt Politrichter Manfred Herrnhofer (SPÖ) gegenüber Xlarge »Die anderen Verfahren interessieren mich nicht und die Einvernahme der Zeugen ist meine Sache. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Es wird verhandelt! Außerdem herrscht Informationssperre, denn so will es die Dienstaufsicht«
Unter öffentlicher Beobachtung steht der Prozess um Journalist Stephan Pfeifhofer allemal. Schon jetzt interessieren sich Kollegen namhafter Tageszeitungen wie Krone, Kurier und Tageszeitung Österreich, nicht zuletzt aber sind es die vielen Betroffenen, die seit Jahren bei Stephan Pfeifhofer auf ein offenes Ohr stoßen, wenn Jugendämter ihnen die Kinder entreißen, Gutachter sich als Scharlatane erweisen, oder andere Machenschaften in Österreich ein Ende haben müssen.
Stephan Pfeifhofer selbst sieht dem Verfahren gelassen sportlich entgegen und meint gegenüber Xlarge abschließend »Ich laufe einmal am Tag mit dem 11 Kilo Akt um meinen Swimmingpool, das hält in Form. Natürlich wird man aufgrund meiner kritischen „Friedrich“ Berichterstattung und anderen Berichten rund um das Landesgericht Klagenfurt, man erinnere sich an den großen Fall Roland R. und seine fünf Wiederaufnahmen, versuchen mich aus dem Weg zu schaffen. Das gelingt im Augenblick recht gut, man beachte die Systemkritiker Herwig Baumgartner in Österreich oder Willfried Meißner in Deutschland. Der eine sitzt in U-Haft, der andere als Psychiater in der geschlossenen Psychiatrie. Beides Akademiker wie ich, denkende Menschen, die eben dem Grundsatzartikel zur freien Meinungsäußerung besondere Bedeutsamkeit zumessen. Die Angst des Systems, warum man anstatt einer Medienklage den Staatsanwalt beauftragt Anklage wegen Verleumdung zu erheben, zeigt deutlich, wie das System der Politherrschenden mehr und mehr zu zittern beginnt«
Auf einer Pressekonferenz in Wien will Stephan Pfeifhofer nicht nur seinen endgültigen Verteidiger, sondern gleich eine neue Homepage mit allen wissenswerten Informationen zum Verfahren präsentieren. Medienansturm ist ihm schon jetzt gewiss.
»Archivbox«Siehe auch: Geheimakte Max Friedrich
Siehe auch: Berichterstattung um Star-Psychiater Max Friedrich
Siehe auch: SPÖ Amtsmandatarin schmückte sich illegal mit Magister Titel
Siehe auch: Prozessbegleitung auf Kosten der Opfer
Siehe auch: Volksanwalt missbilligt Brachialgewalt einer Staatsanwältin
Wende um Justizrebell: Herwig Baumgartner in einem laufenden Medienstrafverfahren verhaftet
Tumultartige Szenen ereigneten sich heute Vormittag – vor den Augen von Journalist Stephan Pfeifhofer – am Landesgerichtt für Strafsachen Wien. Plötzlich verbarrikadierten ein Dutzend Polizisten den 3. Stock und Verhandlungssaal 305.
Auslöser war ein Medienstrafverfahren gegen den Justizrebell Herwig Baumgartner, der seit längerem im Fokus des Justizministeriums als Betreiber eines Internetforums genannt “Genderwahn” steht.
Während die Tagsatzung selbst gerade einmal gut 45 Minuten in Anspruch nahm, waren für die über 30 anwesenden Prozessbeobachter die darauffolgende Stunde ein zähes Zeitringen. Erst mussten sämtlich Anwesende vor Verlassen des Verhandlungssaals ihre Personalien bekanntgeben und ein Foto von sich anfertigen lassen, dann blockierten die anwesenden Exekutivorgane rund eine Stunde den gesamten 3. Stock, so dass ein Verlassen des Gebäudes denkunmöglich war.
Selbst Journalist Stephan Pfeifhofer – trotz Kenntlichmachung als Journalist (mit ÖJC Presseausweis), musste sich den DDR-Methoden unterwerfen. Auf Fragen des Journalist entgegnete ein leitender Beamter der Amtshandlung “Wir gehen hier gemäß § 35 SPG vor” und argumentierte derselbe den Grund für das Einschreiten mit einer angeblichen Straftat, die während der Tagsatzung verübt worden wäre.
Weitere Details wollte die Polizei nicht nennen. Herwig Baumgartner selbst wurde nach einer halbstündigen Einvernahme durch Beamte des BKA schließlich in Handschellen abgeführt.
Die ganze Story im Nachrichtenmagazin XlargE Ausgabe November 2009Aleviten fordern Religionsfreiheit
Alevitischer Glaubensgemeinschaft wird Anerkennung als Religionsgesellschaft verweigert ••• Aleviten beklagen Ungleichbehandlung durch das Kultusamt ••• Verfassungsgerichtshof soll Weg für bessere gesetzliche Voraussetzungen ebnen.
Am 15. Oktober 2009 luden der „Kulturverein von Aleviten in Österreich“, die „IAGÖ Plattform für eine Islamische-Alevitische Glaubensgemeinschaft in Österreich“ sowie die „Initiative Liberaler Muslime Österreichs“ (ILMÖ) zu einer Pressekonferenz in den Presseclub Concordia. Thema war der aktuelle Stand des Verfahrens um die Anerkennung als Religionsgesellschaft. An der Pressekonferenz nahmen führende Aleviten teil; mit Ilyias Atmaca, Murat Yesilbas und Hasan Sarikaya drei ihrer religiösen Führer, dazu Kazim Gülfirat, Riza Sari, Cengiz Duran, Safak Akzay. Rechtsanwalt Gerhard Koller stellte sich als Rechtsbeistand vor, Amer Albayati vertrat die ILMÖ, welche die Forderungen der Aleviten unterstützt.
Wer sind die Aleviten?Aleviten sind eine bestimmte Glaubensrichtung des Islam, vorwiegend aus dem Gebiet der heutigen Osttürkei und der von Kurden bewohnten Gebiete. Die Aleviten verstehen ihre Glaubensrichtung als „Ur-Islam“, ihre religiösen Führer, „Dede“ genannt, leiten ihre Abstammung von Mohammed und Ali ab. Das Verständnis des Islam unterscheidet die Aleviten wesentlich von anderen Richtungen. Sie vertreten eine humanistische und gewaltfreie Religion, der Koran ist für sie ein Glaubensbuch, nicht aber ein weltliches Gesetzbuch, daher lehnen sie die Schari‘a ab. Die „5 Säulen des Islam“ (Glaubensbekenntnis, rituelles Gebet, Ramadan, Almosen geben, Pilgerfahrt) sind kein Bestandteil ihrer Religion, ebensowenig wie Moscheen. Sie lehnen Gewalt ab, und wesentlich ist für sie die Gleichheit von Mann und Frau, damit gibt es bei ihnen auch keinen Kopftuchzwang. Dennoch aber sehen sich die Aleviten als Muslime.
Die alevitische Bevölkerungsgruppe war eine der tragenden Kräfte bei der Gründung der türkischen Republik, weil sie sich insbesondere durch die Abschaffung der sunnitischen Rechtsordnung und die Einführung des Laizismus mit der Trennung von staatlichen und religiösen Angelegenheiten eine Gleichberechtigung mit der sunnitischen Glaubensrichtung erhoffte. Auch heute noch betrachten die Aleviten die laizistische Staatsform als Grundlage ihrer Existenz. Weltweit gibt es etwa 80 Millionen Aleviten, von denen rund 23 Millionen in der Türkei und 2 Millionen in Europa leben, etwa 60.000 in Österreich.
Die Aleviten in Österreich bilden im Bezug auf die Religionskultur eine weitgehend homogene Gruppe, die neben den Gemeinsamkeiten mit anderen gesellschaftlichen Gruppen eigene Glaubens- und Verhaltensmuster hat. Sie verstehen sich als eine religiös-kulturelle Gruppe, die im islamischen Kulturraum einen eigenständigen Glaubensinhalt entwickelt. Ihre Angehörigen werden auch von österreichischen Behörden als Muslime anerkannt, sie erhalten in Urkunden regelmäßig als religiöses Bekenntnis „Islam“ eingetragen.
Unüberwindbare GegensätzeIn religiöser Hinsicht stehen die rund 800.000 Muslime in Österreich jedoch schlecht da. Einerseits sind sie als Religionsgesellschaft anerkannt. Das Islamgesetz von 1912 bezog sich jedoch nur auf eine kleine Bevölkerungsgruppe in Bosnien, es war nie gedacht, Muslime verschiedener Lehren im gesamten Staatsgebiet zu umfassen, das Gesetz nahm daher auch keine Rücksicht auf die unterschiedlichen Glaubensrichtungen innerhalb des Islam. Andererseits bezeichnet sich ein kleiner Verein von Islamisten, mit um die 80 – 100 eingetragenen Mitgliedern, als „Islamische Glaubensgemeinschaft“ (IGGÖ) und erkennt all diese hunderttausenden Muslime nicht als Mitglieder an.
In Erinnerung ist noch der – weiterhin schwelende – Skandal um islamische Religionslehrer, die von selbsternannten Führern wie Anas Schakfeh willkürlich bestellt wurden, Schutzgeld zahlen müssen, um unterrichten zu dürfen, und Kinder unterrichten sollen, die laut IGGÖ keine Muslime sind. Das Unterrichtsministerium verabsäumte bisher, diese Mißstände abzustellen. Doch auch hier wird nicht einheitlich vorgegangen: Aleviten, Schiiten, nicht dem von der IGGÖ vertretenen Islam zugehörig, hätten keinen Anspruch auf Vertretung durch die Glaubensgemeinschaft und auf Religionsunterricht, meint Anas Schakfeh. Er bezeichnete die Aleviten als unterschiedliche Religion; seine Sprecherin Carla Baghajati ließ keinen Zweifel daran, daß es mit den Aleviten keine Gemeinsamkeiten gebe.
Gesprächsbereitschaft auf Seiten der IGGÖ war nie gegeben, statt dessen verkündete Anas Schakfeh vollmundig, jeder Verein könne sich selbst aussuchen, wen er als Mitglied aufnehme. Die Aleviten wollten diese Ausgrenzung, die im Effekt eine Einschränkung der Religionsfreiheit bedeutet, nicht länger hinnehmen.
Anerkennung als Religionsgesellschaft gefordertAm 19. März 2009 beantragte der „Kulturverein von Aleviten in Wien“, stellvertretend für die Aleviten in Österreich, beim Kultusamt die Anerkennung als Religionsgesellschaft (eventuell als Bekenntnisgemeinschaft). Ohne dazu berechtigt zu sein, gab Anas Schakfeh dazu eine herrlich widersprüchliche, private Stellungnahme ab: Er meinte einerseits, der Antrag sei eine unzulässige Einmischung in die inneren Angelegenheiten der IGGÖ, betonte andererseits, das Alevitentum sei eine Glaubensrichtung, die jener des Islam diametral entgegenstünde. Dieser Gegensatz fiel offenbar auch seinem Ghostwriter nicht auf. Nicht nur Religionsrechtler Richard Potz hält es außerdem für unzulässig, zur Frage der Anerkennung einer neuen Religionsgesellschaft Meinungen Dritter einzuholen.
Den Antrag der Aleviten wies das Kultusamt am 25. August 2009 ab. Kultusamts-Leiter Oliver Henhapel begründete die Abweisung im wesentlichen damit, daß die Aleviten eine islamische Glaubensgemeinschaft seien, das Islamgesetz jedoch nur eine einzige islamische Religionsgesellschaft zulasse. Mit seiner Meinung, bei den Aleviten liege letztendlich keine Religionslehre vor, die sich von der Lehre bestehender Religionsgesellschaften unterscheidet, wagt sich Oliver Henhapel – einmal mehr – weit vor, würde doch eine solche Feststellung eine intensive theologische Befassung mit der Sache voraussetzen, die bei einem juristischen Beamten schwerlich angenommen werden könnte.
Gegen diesen Bescheid brachte der „Kulturverein von Aleviten in Wien“ am 7. Oktober 2009 beim Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde mit umfangreichem Beweismaterial ein. Das Verfassungsgericht wird bei seiner Entscheidung über die Beschwerde über einige Hauptgründe nicht hinwegkommen:
- In Österreich sind mehrere christliche Religionsgesellschaften zugelassen, die zwar inhaltliche Unterschiede aufweisen, sich im Grunde aber auf die gleiche Lehre stützen. Den verschiedenen Glaubensrichtungen der „Anhänger des Islam“ – Sunniten, Schiiten, Aleviten, etc. – kann man eine separate Anerkennung daher schon wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht verwehren.
- Die „Anhänger des Islam“ sind zwar in Österreich als Religionsgesellschaft zugelassen, jedoch nicht organisiert. Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) besteht nur auf dem Papier, sie wird von nicht gewählten Funktionären als Mini-Verein geführt, der so gut wie alle Muslime nicht als Mitglieder zuläßt. Genau genommen ist daher die Islamisch-Alevitische Glaubensgemeinschaft die einzige organisierte islamische Vereinigung, die eine Zulassung beantragte, müßte daher anstatt der IGGÖ anerkannt werden. Das jedoch streben die Aleviten nicht an.
- Die vom Kultusamt einseitig unterstützte IGGÖ verweigert anderen islamischen Glaubensrichtungen, besonders den Aleviten und Schiiten, die Anerkennung als Muslime, die Teilnahme an der religiösen Gemeinschaft, den Religionsunterricht, da die Funktionäre der IGGÖ selbst wiederum nur eine einzige sunnitische Glaubensrichtung vertreten. Damit wird den Aleviten die Freiheit der Religionsausübung verfassungswidrig beschnitten.
Der Verfassungsgerichtshof wird deshalb nicht umhin können, der Politik eine Änderung des Islamgesetzes aufzutragen, welches alle „Anhänger des Islam“ in einen Topf warf – damals nur auf einige wenige Bosniaken bezogen – um die Rechtslage an die Realität anzupassen: nämlich das Vorhandensein mehrerer unterschiedlicher islamischer Glaubensgemeinschaften in Österreich, analog zu mehreren christlichen Glaubensgemeinschaften.
Zwielichtige Rolle des KultusamtesDas Islamgesetz aus 1912 hatte den staatlichen Behörden aufgetragen, die äußeren Rechtsverhältnisse der Religionsgesellschaft der „Anhänger des Islam“ per Verordnung zu regeln. Eine solche Verordnung wurde mangels Nachfrage erst 1988 erlassen (BGBl. 466/1988). Die bestehende Islamische Glaubensgemeinschaft verwendet eine Verfassung, die in dieser Form vom Kultusamt nie genehmigt wurde. Sie richtete Religionsgemeinden ein, deren Genehmigung nicht einmal beantragt wurde. Sie benannte Funktionäre, die nie gewählt wurden und größtenteils auch nicht wählbar gewesen wären; waren viele von ihnen doch nicht einmal österreichische Staatsbürger, wie etwa Sprecherin Carla Baghajati.
Dem Kultusamt sind diese Mißstände seit 1988 bekannt, trotz Aufsichtspflicht schritt man nicht ein, hofierte statt dessen den kleinen Kreis von Islamisten um Anas Schakfeh und die Liga Kultur. Die Verfassung der IGGÖ läßt keine Erstwahlen zu, daher kann auch nie eine Änderung der Verfassung durch gewählte Organe beschlossen werden. Das Kultusamt hätte daher schon lange die IGGÖ untersagen müssen, da sie den Vorgaben einer Religionsgesellschaft nicht entspricht, nicht zuletzt durch die geringe Zahl eingetragener Mitglieder, von aktuell 80 – 100. Statt dessen nahm Amtsleiter Oliver Henhapel ihm privat vorgelegte Änderungsvorschläge an und droht nun damit, eine neue Verfassung für die IGGÖ zu genehmigen, um dadurch Schakfeh und sein Team einzuzementieren und das Verfahren vor dem Verfassungsgericht zu behindern.
Völlig zu Recht pochen nicht nur die Aleviten, sondern auch hunderttausende andere Muslime in Österreich darauf, diese gesetzwidrige Ungleichbehandlung durch das Kultusamt zu unterbinden. Vergleichsweise wären auch Katholiken nicht erfreut, wenn in Wien ein Kardinal mit einem kleinen Funktionärsstab säße und alle anderen Katholiken in Österreich nicht als Mitglieder der Kirche zuließe.
Wegen der Unvereinbarkeit der IGGÖ mit den Gesetzen wählten andere Vereine mittlerweile eigene Wege. So gründen etwa die staatlich-türkische ATIB und die Islamische Föderation (Milli Görüs) in Österreich ein Moscheezentrum nach dem anderen, wie zuletzt in Bad Vöslau, obwohl Errichtung und Betrieb religiöser Einrichtungen ausschließlich der (islamischen) Religionsgemeinschaft vorbehalten sind. Rechtlich unbedarfte Bürgermeister gewähren diesen Vereinen den Status einer Religionsgesellschaft, ohne zu beachten, daß diese Kompetenz allein dem Kultusamt zusteht. Welches schweigt und wegsieht. Die Aleviten hingegen wollen den gesetzlichen Weg beschreiten.
Muslime in Österreich haben eine hundertjährige Tradition, sie stellen mittlerweile die zweitstärkste Religion. Das sind Fakten, über die man nicht hinwegkommt. Der Staat hat es in der Hand, die gesetzlichen Voraussetzungen an die Realität anzupassen, die Blockade hunderttausender Muslime durch eine Handvoll Islamisten zu beenden und das Kultusamt – am besten durch personelle Umbesetzung – wieder zu einer handlungsfähigen Behörde zu machen. Die behördliche Auflösung der bestehenden IGGÖ und ihre Neugründung wird ebenso unvermeidlich sein, wie die Zulassung separater islamischer Religionsgesellschaften. Den Weg dahin zu weisen, dazu wurde der Verfassungsgerichtshof nun aufgefordert.
Schlussstrich im Fall Yasemin: Initiatorin als Angeklagte vor Gericht
Im vielzitierten Fall um die heute elfjährige Schülerin Yasemin Kobal aus Lienz in Osttirol, zeichnet sich ein deutlicher Schlussstrich ab. Die immer wieder auftretende Aktivistin Inge Weber aus Alberschwende, noch 2005 für die Grünen Lokalisten im Einsatz, muss sich seit 22. Oktober 2009 vor Gericht verantworten – vorerst mit Verschnaufpause, wie Jurist Martin Pröll der Österreichischen Presseloge weiß. Die unabhängige Berufsvertretung für investigativ tätige Journalisten vertritt Stephan Pfeifhofer, der in mehreren Klagen auf das Gräuel der “Üblen Nachrede” aufmerksam machen will.
Bis heute treibt Inge Weber und ihr Gefolge, vermehrt vorbestrafte Individuen, ein buntes Spiel voller Agitationen im Internet, um seriösen Journalismus zu denunzieren. Selbst vor der Behauptung Stephan Pfeifhofer sei kein Journalist, schreckt die Angeklagte besseren Wissens nicht zurück, obwohl der 33jährige Mitglied des Österreichischen Journalisten Club ist. Nicht ohne Grund fasste die 56jährige gleich zum 2. Verhandlungstermin am 23.10.2009 eine ernste Ermahnung von Richter Christian Röthlin aus, im Internet keine Unwahrheiten mehr zu verbreiten.
“Der Paragraph 111 Strafgesetzbuch in kein Kavaliersdelikt, das sollte die Angeklagte Inge Weber wissen”, stellt Martin Pröll im Gespräch mit Xlarge klar. Gleich drei Privatanklagen befassen derzeit das Bezirksgericht Bregenz, welches die Causa dem Landesgericht zuführen will. “Nach Ansicht des vorsitzenden Richters handelt es sich um eine Medienstrafsache. Aufgrund der Verflechtungen zwischen Internetveröffentlichungen der Frau Weber und Verbreitung von Unwahrheiten gegenüber Dritten, müssen wir erst den Gerichtsbeschluss abwarten und die Rechtssituation neu bewerten”, erklärt Martin Pröll die nicht einfache Rechtslage.
Laut Strafantrag vom 27. Juli 2009 wird der Angeklagten zur Last gelegt, sie habe Stephan Pfeifhofer unterstellt er verübe viele Anrufe und erfülle dadurch das klassische Stalkerprofil, im Gästebuch der Gemeinde Radmer habe die Angeklage Stephan Pfeifhofer unterstellt, er hätte keine fachspezifische Ausbildung und seien die von Stephan Pfeifhofer angebotenen Urlaubswochen und Hilfsangebote nur von einem Scharlatan, Hochstapler und Lügner. Ins Bild passend habe die Angeklagte eine neue Abzocker-Website, die mit bekannten unseriösen Hilfsangeboten gestrickt sei, des Stephan Pfeifhofer entdeckt.
Der aus Tirol stammende Journalist und Kläger Stephan Pfeifhofer blieb aus gesundheitlichen Gründen den Tagsatzungen am 22. und 23. Oktober 2009 fern. Wie skrupellos aber die Diffamierungsmaschinerie der Initiative für Yasemin tatsächlich funktioniert, belegen jüngst neue Attacken gegen einen Ersatzvertreter aus Klagenfurt, der beide Verhandlungstermine wahrnehmen durfte, wie Pröll abschließend die Fakten zu zementieren versucht “Das Auftreten von Frau Weber und ihrem Konglomerat ist eindeutig. Nur wenige Stunden später wurde der entsandte Vertreter in einem Internetforum angegriffen, ja sogar per Email als Kinderschänder tituliert. Ob derart grenzenlose Personen erwachsenen Alters sich tatsächlich für ein kleines Kind seriös einsetzen können, will ich aufgrund des heutigen Wissensstandes erst recht bezweifeln”.
In einem weiteren Verhandlungsgang beabsichtigt Inge Weber die Einvernahme des Zeugen Martin B. aus Steyr, der 2005 selbst mit dem Gesetz in Konflikt geriet (Xlarge berichtete ausführlich) und bis Ende Mai dieses Jahres eine mehrjährige Haftstrafe in Linz-Asten verbüßen musste. Er soll nach Ansicht der Angeklagten über die vielen Verfehlungen des Klägers Auskunft geben können. Auf der eigenen Homepage profiliert sich B. nach seiner Haftentlassung neuerdings mit einem mutmaßlichen Exekutionsantrag gegen die Republik Österreich, der nach Ansicht vom zuständigen Bezirksgericht Steyr allerdings der Verbesserung bedarf, bevor überhaupt eine Entscheidung über den Antrag gefällt werden kann.
“Es macht nicht wirklich ein gutes Bild, wenn man mit Straftätern vor Gericht erscheint, die eine Zeitspanne bezeugen wollen, während sie selbst in Haft waren. Ich glaube damit erübrigen sich weitere Diskussionen der Sachlichkeit”, sagt Martin Pröll gegenüber Xlarge abschließend.
Franziska Kobal, Mutter der seit 2004 bei ihrem Vater in der Türkei lebenden Tochter Yasemin, zog sich unterdessen vom öffentlichen Geschehen zurück. Für Inge Weber gilt bis zu einer gerichtlichen Entscheidung die Unschuldsvermutung.
Die ganze Story im Nachrichtenmagazin XlargE Ausgabe November 2009 + Exklusiv Interview mit Journalist Stephan Pfeifhofer + Der gesamte Strafantrag gegen Inge Weber im VolltextTelefonbuch am Handy: Österreichs Datenhändler Herold zieht mit IPhone-App nach
Wer mit seinem IPhone mehr als telefonieren wollte, war bisweilen vorwiegend von Applikationen ausländischer – nicht deutschsprachiger – Applikationen abhängig. Das dürfte sich jetzt zumindest für österreichische IPhone Nutzer schlagartig ändern. Der Datenhändler Herold, in Österreich für die offiziellen Telefonbücher verantwortlich, betritt mit seiner neuen kostenlosen Anwendung auch einen neuen Markt.
iPhone-User können nun bequem auf die 4,1 Mio. österreichischen Telefonnummern inklusive der Daten von 330.000 heimischen Firmen zugreifen. Dank der GPS-Funktion des iPhone kann HEROLD mobile auf Wunsch auch Treffer in der unmittelbaren Umgebung des jeweiligen Standorts anzeigen.
Einfach und komfortabel suchenWird eine Telefonnummer, ein Unternehmen, eine Branche, etc. gesucht, bietet HEROLD mobile für iPhone schon nach dem Eintippen der ersten Buchstaben passende Begriffe an, die mit diesen Buchstaben beginnen. Um dem User das Finden so einfach wie möglich zu machen, wird nach Eingabe des vollständigen Suchbegriffs eine Auswahl an möglichen Branchen angezeigt. Auf der Detailseite gibt es zu vielen Unternehmen praktische Informationen wie Öffnungszeiten, eine Firmenbeschreibung, Produkte und Zahlungsmöglichkeiten. Da das iPhone dank GPS-Funktion den jeweiligen Standort erkennt, zeigt die HEROLD-Applikation auf Wunsch auch Treffer in der unmittelbaren Umgebung an. Wer wissen will, wem eine bestimmte Rufnummer gehört, kann dies durch die Eingabe der Nummer herausfinden.
Speichern und per SMS versendenEin gefundener Eintrag kann bequem im persönlichen Telefonbuch am iPhone gespeichert und per E-Mail versendet werden.
Auf Landkarte zeigenDie Adresse zu einem Suchergebnis kann man sich auf einer Karte anzeigen lassen und eine Route dorthin bzw. von dort weg planen.
Zu beachten ist, dass die neue IPhone-App Datensätze online abfragt, also für alle übertragenen Daten zwischen Herold Server und IPhone Gebühren auflaufen können. Ansonsten glänzt das neue Utility mit Geschwindigkeit und funktioniert selbst auf dem IPhone Classic (1. Generation) tadellos.
JAHRESTAG: Jugendamt Stuttgart bittet zum Gespräch
Am 11. Dezember 2008 haben die Eltern von Nina Veronika ihr Kind zuletzt gesehen. Zwei Monate zuvor, am 13.10.2008, konnte Journalist Stephan Pfeifhofer erstmals im Jugendamt Stuttgart als “Herr Aufhauser” selbst an einem sogenannten “Hilfeplangespräch” teilnehmen.
Den Eltern wurde in diesem Gespräch bereits mündlich von der Leiterin des Allgemeinen Sozialdienstes des Jugendamts Stuttgart ASD, Regina Q.-P. mitgeteilt, dass sie ihr Kind –wenn überhaupt– ab sofort nur noch ein Mal im Monat sehen dürfen sollen.
Als Grund wurden in dem Gespräch die angeblichen traumatischen Belastungen angegeben, unter denen das Kind nach Ansicht des Jugendamtes Stuttgart leiden soll, nachdem es für zwei Stunden begleiteten Umgang mit seinen Eltern hatte.
Seit exakt einem Jahr rückt das Jugendamt Stuttgart von seinen Ansichten nicht ab. Die Aufnahmen belegen erstmals auch der Öffentlichkeit das eigentliche Interesse von Amt und Pflegefamilie: Wirtschaftsgut Kind!
XLARGE: Content exklusiv am IPhone 3GS
Der Steuerschlund Jugendwohlfahrt steht in der aktuellen Oktober-Ausgabe vom Nachrichtenmagazin XlargE ein weiteres Mal auf dem Prüfstand. Exklusiv enthüllt das Nachrichtenmagazin XlargE die Korruption zwischen den Wirtschaftstreibenden der Freien Jugendwohlfahrt und ihren politischen Brotgebern.
Dem erschreckenden Alltag in einem österreichischen Kinderheim geht XlargE auf den Grund, spricht mit Eltern, Kindern und einer ehemaligen Praktikantin. Die Tatsachen im Horrorheim sind von leiblichen Eltern nicht zu überbieten, dennoch, SPÖ Amtsmandatarin Christine Gaschler-Andreasch sieht ein weiteres mal zu. Nun wird der XlargE-Bericht zum Politikum im Landtag von Kärnten.
Über ein Jahr hat XlargE recherchiert, mit Betroffenen gesprochen, das Szenario des Schreckens rekonstruiert. Autor Mathias Fluck zeigt in seiner mehrseitigen Reportage unter anderem Versuche auf, die aktuelle Berichterstattung mit Anwaltschreiben zu unterbinden. Selbst die Heimleitung schreckt vor haltlosen Tatbehauptungen als Journalismus-Repressalie im Landeskriminalamt nicht zurück.
Am 15. Oktober 2009 präsentiert sich über 100.000 XlargE-Abonnenten eine packende Reportage voller Emotionen – ungeschminkt & unzensiert. Ab sofort zeigt sich XlargE monatlich exakt zur Monatsmitte als periodisches Druckwerk – das Cover exklusiv 7 Tage vor Erscheinung.
Alle Top-Storys, die besten Geschichten, das bietet XlargE kostenfrei allen interessierten Onlinelesern. In einer optimierten Fassung präsentiert sich XlargE selbst am neuen IPhone 3GS per Mausklick.
XLARGE: Satire Hot-Spot Pfeifhofers Hot is back
Die Namen der Schauplätze zum neuen Pfeifhofers Hot Dreh sind nennenswert: Val d’Isere, Paris, Lyon, Salzburg, Klagenfurt, München. Frontman Stephan Pfeifhofer präsentiert ab 9. November jeweils am Montag ab 20 Uhr eine neue Ausgabe von Pfeifhofers Hot, orientiert an aktuellen XlargE Themen, worüber im Netz jeder spricht und natürlich alles rund um Pfeifhofer selbst.
Natürlich nicht fehlen dürfen die bekannten Charaktere Adolf Hot und Dorflehrer Nikolas. Als besonderes Highlight präsentiert Pfeifhofers Hot rechtzeitig zu Silver ein Special rund um die SKI-WM Februar 2009 in Val d’Isere.
Während die erste Staffel ausschließlich als Audio-Podcast verfügbar war, spricht Stephan Pfeifhofer ab sofort von “Mamis Ausziehcouch” an sein Volk.
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Debakel bei Landtagswahl in Oberösterreich für Sozialdemokratie – Jugendwohlfahrtpartei SPÖ verliert satte 14 Prozent
Die Gewinner und Verlierer der Landtagswahl in Oberösterreich stehen fest. Wie erwartet, muss die SPÖ um Spitzenkandidat Erich Haider nach ersten Hochrechnungen satte 14 Prozent Verlust hinnehmen. Die Wahlniederlage nimmt nach der Landtagswahl in Vorarlberg, und dem Debakel bei den EU-Wahlen, ihren Fortgang.
Zuletzt musste die SPÖ um Soziallandesrat Josef Ackerl um die Durchsetzung mehrer Erziehungsanstalten des Betreibers Lebensraum Heidlmair GmbH ohne Bürger kämpfen. Für viele dürfte das von Ackerl demonstrierte Verhalten – fern jedem demokratischen Denkens – Mitschuld an der Wahlmisere sein.
Klare Gewinner hingegen sind FPÖ und Volkspartei, die beachtliche Zuwächse von 7,9 bzw. 3,7 Prozentpunkte verzeichnen konnten, während das BZÖ mit 3 Prozent nicht im Landtag vertreten sein wird. Mit 9 Prozent stabil bleiben hingegen die Grünen. Damit könnte die Schwarz-Grüne Koalition nach der Wahl ihre Fortsetzung finden.
Die ganze Story im Nachrichtenmagazin XlargE Ausgabe Oktober 2009 + SPÖ Steiermark muss als Nächster bangen + So hat der Haider-Eklat das BZÖ geschwächt



