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Ein Urteil gibt ledigen Vätern mehr Rechte

Gespeichert von Reichmann am/um 4 Dezember, 2009 - 23:58

VäterrechteEin Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte stärkt die Rechte lediger Väter. Genauer: Es gibt ihnen überhaupt erst ein Recht in die Hand.
Eigentlich liegt der Grundsatzentscheidung ein deutscher Anlassfall zugrunde, doch wird sie indirekt auch für Österreich Folgen haben.

Derzeitige Rechtslage

Was das deutsche und das österreichische Sorgerecht gemeinsam haben: Bei ehelichen Kindern gilt das gemeinsame Sorgerecht ihrer Eltern (zumindest bis zur Scheidung), bei unehelichen Kindern hat von Anfang an automatisch die ledige Mutter das alleinige Sorgerecht. Will der ledige Vater mitreden oder gar das Sorgerecht übernehmen, ist er auf die Zustimmung der Mutter angewiesen. Ohne ihren guten Willen hat er keine Chance.

Ein in allen innerstaatlichen Instanzen abgeblitzter Vater aus dem deutschen Pulheim hat dagegen geklagt und nun vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte recht bekommen: Das deutsche (und damit wohl auch das österreichische) Sorgerecht verstoße in diesem Punkt gegen das Diskriminierungsverbot, weil es die ledige Mutter bevorzugt und automatisch zum besseren Elternteil macht.

Die Sprecherin der Außerstreit- und Familienrichter, Doris Täubel-Weinreich, hat es oft mit ledigen Vätern zu tun, die allein schon mit ihrer Anerkennung der Vaterschaft dem Irrglauben erliegen, damit auch das Recht auf Mitsprache erworben zu haben. Tatsächlich muss die Mutter den Vater aber überhaupt nicht einbinden, wenn sie das nicht will.

Außer sie selbst ist ungeeignet, für das Kind zu sorgen. Nur in diesem Fall hat der Vater Chancen, die alleinige Obsorge für das Kind zu bekommen.

Familienrichterin Doris Täubel-Weinreich sieht das Problem dieser ledigen Väter darin, beweisen zu müssen, dass durch das auf die Mutter übertragene Sorgerecht das Kindeswohl gefährdet ist. Nur herauszustreichen, eventuell der bessere Hüter des Kindes zu sein, hilft dem ledigen Vater gar nichts.

Spannend

Die Richterin hält die Auseinandersetzung mit den Folgen des neuen Urteils für eine spannende gesellschaftspolitische Frage. In anderen Staaten gibt es bereits das gemeinsame Sorgerecht für ledige Mütter und Väter auch ohne Zustimmung der Mutter.

Im Justizministerium will man das Urteil der Straßburger Richter abwarten und dann analysieren. Sollte auch ein österreichischer unverheirateter Vater das Recht auf Obsorge einklagen, würde sehr wahrscheinlich auch unser Gesetz kippen und zwingend eine Reform erforderlich machen.

KURIER | Ricardo Peyerl

 

 

 

 

 

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