Gespeichert von Reichmann am/um 4. Dezember 2009 - 23:58
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte stärkt die Rechte lediger Väter. Genauer: Es gibt ihnen überhaupt erst ein Recht in die Hand.
Eigentlich liegt der Grundsatzentscheidung ein deutscher Anlassfall zugrunde, doch wird sie indirekt auch für Österreich Folgen haben.