Gespeichert von Reichmann am/um 18. November 2009 - 15:27
Gespeichert von LittleBuddha am/um 4. August 2007 - 12:38
Gespeichert von Reichmann am/um 10. Mai 2006 - 10:35
Erika Feldenczer, vom Jugendamt Wolfsberg, stellt Verfügungen nach §215 ABGB aus und bringt diese nicht bei Gericht ein. Das ist kriminell. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass solche Verfügungen sofort, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen, beim Pflegschaftsgericht beantragt werden müssen.
Nun prüft die vorgesetzte Dienststelle (Landesregierung Abt. 13) diese Fälle schon seit 11 Monaten ob Tatbestände des Amtsmissbrauches und der Freiheitsberaubung vorliegen.