
Nach dem Telefonat war alles klar und Tiefenbacher wies den Bruder von Lena an, die Rettung zu verständigen. Erst wollte Lena nicht mit, aber die Überzeugsarbeit des Bruders und dank fachlichen Rat durch den Experten Tiefenbacher, ist das Mädchen nun auf dem Weg ins Krankenhaus. Da stellt sich die Frage, wie kann der öffentliche Jugendwohlfahrtsträger seine Pflichten derart vernachlässigen?
Dieser Fall wird nun durch die juristische Fachabteilung des Int. Network of Human Rights geprüft!