Gespeichert von Reichmann am/um 27 August, 2010 - 22:47
In Österreich werden Großeltern zu einem Kurs und Prüfung zitiert, wenn sie sich um ihre Enkerl kümmern wollen. Werden Kinder wegen Gefährdung aus den Familien genommen, gibt das Pflegschaftsgericht den staatlichen Kinderheimen meist den Vorzug, weil in diesem Falle kräftig abkassiert wird. Das Widerstreitet eindeutig den Menschenrechten, meint das Deutsche Bundesverfassungsgericht und gibt hier einen klaren Weg vor.