Gespeichert von Reichmann am/um 24 September, 2008 - 23:58
Die Vereinsbehörde an der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg, Leitung Wolfgang Grilz, hat im Jänner 2007 den Verein Int. Network of Human Rights INHR behördlich aufgelöst. Dem Vorstand wirft Grilz vor, strafbare Tatbestände gesetzt zu haben und beruft sich kurioser Weise auf den Artikel 11 der Menschenrechts-Konventionen.
Nun stellt das Innenministerium, nach Einschreiten der Volksanwaltschaft fest, dass zahlreiche Verfahrensvorschriften verletzt worden seien und der Becheid mittlerweile vom Innenministerium aufgehoben wurde.
Der ehemalige Vorstand klagt nun auf zumindest 100.000 Euro Schadenersatz. Wolfgang Grilz von der Vereinsbehörde wird wegen Amtsmissbrauch bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.