NIEDERÖSTERREICH: 1-jährige mit Gewalt und Polizei abgenommen
Offenbar hat man in Oberpullendorf aus dem Fall Christian (wir erinnern uns) nichts gelernt. Trotz Gesetzesänderung kommt es nach wie vor zu gewaltsamen Kindesabnahmen im Beisein der Exekutive. Also keine Spur von Kinderpsychologen und einer annehmbaren Vorgehensweise. Auftraggeber ist keinesfalls ein Elternteil der seine Erziehungsberechtigung durchgesetzen will, nein, wenn das Jugendamt zweimal läutet und eine Verfügung nach § 215 ABGB Gefahr in Verzug verzeichnet, wird alles weitere für Eltern in Österreich zum Alptraum.
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