Erika Feldenczer, vom Jugendamt Wolfsberg, stellt Verfügungen nach §215 ABGB aus und bringt diese nicht bei Gericht ein. Das ist kriminell. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass solche Verfügungen sofort, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen, beim Pflegschaftsgericht beantragt werden müssen.
Nun prüft die vorgesetzte Dienststelle (Landesregierung Abt. 13) diese Fälle schon seit 11 Monaten ob Tatbestände des Amtsmissbrauches und der Freiheitsberaubung vorliegen.
Im Sommer 2002 beschuldigt eine 11-Jährige den Stiefvater des sexuellen Missbrauchs. Das Kind wird sofort in die Heilpäd nach Klagenfurt gebracht, um die Vorwürfe abzuklären und das Kind eingehend untersuchen zu lassen. Es stellt sich heraus, dass das Mädchen noch Jungfrau ist und keine Aussage bei Gericht machen will.
Nun will die Mutter - nach drei Wochen Aufenthalt - das Mädchen wieder zu sich nach Hause holen, weil laut Auskunft der Ärzte dem nichts entgegensteht. Doch da schaltet sich eine „eifrige und pflichtbewusste“ DSA des Jugendamtes Wolfsberg ein und stellt eine illegale Verfügung nach §215 ABGB aus.
Nun ist dagegen nichts einzuwenden, außer dass die DSA die erforderliche genaue Überprüfung des Sachverhaltes nicht durchgeführt hat. Sie hat sogar gewußt, dass der vermutete Täter in U-Haft war, wie soll also das Opfer gefährdet sein? Wozu also eine zwangsweise Unterbringung gegen den Willen des Kindes und des Erziehungsberechtigten?
Die Mutter vertraute darauf, dass sich das aufklären wird, doch nichts tut sich. Das Jugendamt hat die Verfügung einfach nicht beim Pflegschaftsgericht beantragt, somit ist auch die Überprüfung durch den Pflegschaftsrichter unterblieben.
Das Kind bleibt weiterhin in der Heilpäd und darf laut Jugendamt nicht entlassen werden.
Die Mutter muss nun miterleben, wie das Kind in dieser Abteilung zusehends körperlich und psychisch verfällt. Außerdem wird die Tochter mehrfach schwer verletzt, sexuell misshandelt, was teilweise in der Heilpäd Klagenfurt nicht einmal in die Krankengeschichte aufgenommen wird.
Es war sogar vorgesehen, dass das Kind dort in die Schule gehen muss. Für ein Mädchen, dass bis dahin eine Privatschule besucht hat natürlich unzumutbar, weil ein Wiedereintritt in die Privatschule natürlich unmöglich ist. Alle Anstrengungen der Mutter diesen Wahnsinn zu beenden halfen nichts. Zudem wurde der Mutter von der DSA des Jugendamtes Wolfsberg mitgeteilt, dass ihr die Kinder abgenommen würden, wenn sie sich nicht vom Lebensgefährten trennt.
Unter diesem Druck entschließt sich das Mädchen doch gegen den Stiefvater bei Gericht auszusagen und darf nach erfolgter „positiver“ Aussage zur Mutter entlassen werden.
Doch nun begann erstmal die Behördenarbeit: Verweigerung der Akteneinsicht, dem Kind wird vom Jugendamt in ungesetzlicher Weise nachgestellt, DSA Erika Feldenczer geht in die Schule, Besucht den Bruder am Arbeitsplatz, die kleine Schwester bei der Tagesmutter. Die DSA beschuldigt, gibt falsche Informationen weiter, manipuliert den Akt, frisiert Berichte. Der Vorgesetzte, Amtsleiter Mag Georg Fejan, verweigert die Herausgabe von Briefen, die verleumderische Anschuldigungen enthalten und behindert so die Strafverfolgung.
Die Landesregierung Abt. 13 in Klagenfurt, Leitung DSA Gaschler-Andreasch, prüft nun schon seit fast einem Jahr, ohne nennendswerten Fortschritt. Ein Pflegschaftsrichter, dem der Fall zugetragen wurde, findet da schon klarere Worte: "Dabei handelt es sich eindeutig um Amtsmissbrauch und um Freiheitsberaubung".
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Kommentare
Re: Jugendamt Wolfsberg: Illegale Verfügungen nach §215 ABGB
Fortsetzung folgt
mfg marco
Re: Jugendamt Wolfsberg: Illegale Verfügungen nach §215 ABGB
NEIN, seine Peiniger vergißt man nie. DAS sind anonyme Anzeigen. Typisch, die werden ernst genommen. Wer nichts zu verbergen hat, braucht nicht anonym sein. Kenne dieses Amt zwar nicht, aber Wolfsberg und Wien haben eines gemeinsam. Sie beginnen mit W. Vielleicht Ortstafel verrücken?, Späßchen am Rande. Wieso hast mit denen schon wieder zu tun. Na ja, 1x Opfer, immer Opfer, dürfte sich bestätigen. Da verücke ich lieber Ortstaferl, als sich mit DSA und Jugendamt und Gerichten herum zu schlagen. Und mit den anonymen Anzeigern, die sich oft in der Verwandtschaft finden. Oder das JA entwickelt sich nun zur Stalkerbehörde. Genau, das Gesetz gibt es ja jetzt, aber für die wird es wohl nicht gelten, auch wenn die mit Dedektiven Dich beschatten, unerlaubt in Deinen Daten wühlen, Dich auf Schritt und Tritt beobachten, aber im Amt nicht anzutreffen sind. Besonders, wenn man ihnen an die Akten will.
Re: Jugendamt Wolfsberg: Illegale Verfügungen nach §215 ABGB
Wir werden über diesen Fall trotz Verjährung bei uns berichten, weil er einen schönen Einblick bieten, wie Kinderheime die vor der Schließung stehen, noch mal schnell "versorgt" werrden. Leider kein Einzelfall ;-)
Re: Jugendamt Wolfsberg: Illegale Verfügungen nach §215 ABGB
Re: Jugendamt Wolfsberg: Illegale Verfügungen nach §215 ABGB
Re: Jugendamt Wolfsberg: Illegale Verfügungen nach §215 ABGB
Re: Jugendamt Wolfsberg: Illegale Verfügungen nach §215 ABGB
Re: Sind Sie zufrieden mit der Arbeit der Jugendämter und Pf
also wolfsberg ist seit jahrzehnten ein parade beisoiel für skandalöse dsa´s denn ich persönlich kenne eine gegen diese person ist noch nichts unternommen worden und sie treibt NOCH IMMER ihr unwesen in ihrer region und keier tut etwas dagengen die andere hat sich weil es sich mit ihrem gewissen nicht vereinbaren lies den job aufgegeben und sie tat gut daran.was ich nicht wissen möcht ist wieviele es allein in wo gibt welche unsachgemäß arbeiten einige kennen wir bereits weitere werden folgen