Jugendamt Wolfsberg: Illegale Verfügungen nach §215 ABGB

Erika Feldenczer, vom Jugendamt Wolfsberg, stellt Verfügungen nach §215 ABGB aus und bringt diese nicht bei Gericht ein. Das ist kriminell. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass solche Verfügungen sofort, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen, beim Pflegschaftsgericht beantragt werden müssen.
Nun prüft die vorgesetzte Dienststelle (Landesregierung Abt. 13) diese Fälle schon seit 11 Monaten ob Tatbestände des Amtsmissbrauches und der Freiheitsberaubung vorliegen.

Im Sommer 2002 beschuldigt eine 11-Jährige den Stiefvater des sexuellen Missbrauchs. Das Kind wird sofort in die Heilpäd nach Klagenfurt gebracht, um die Vorwürfe abzuklären und das Kind eingehend untersuchen zu lassen. Es stellt sich heraus, dass das Mädchen noch Jungfrau ist und keine Aussage bei Gericht machen will.

Nun will die Mutter - nach drei Wochen Aufenthalt - das Mädchen wieder zu sich nach Hause holen, weil laut Auskunft der Ärzte dem nichts entgegensteht. Doch da schaltet sich eine „eifrige und pflichtbewusste“ DSA des Jugendamtes Wolfsberg ein und stellt eine illegale Verfügung nach §215 ABGB aus.
Nun ist dagegen nichts einzuwenden, außer dass die DSA die erforderliche genaue Überprüfung des Sachverhaltes nicht durchgeführt hat. Sie hat sogar gewußt, dass der vermutete Täter in U-Haft war, wie soll also das Opfer gefährdet sein? Wozu also eine zwangsweise Unterbringung gegen den Willen des Kindes und des Erziehungsberechtigten?

Die Mutter vertraute darauf, dass sich das aufklären wird, doch nichts tut sich. Das Jugendamt hat die Verfügung einfach nicht beim Pflegschaftsgericht beantragt, somit ist auch die Überprüfung durch den Pflegschaftsrichter unterblieben.
Das Kind bleibt weiterhin in der Heilpäd und darf laut Jugendamt nicht entlassen werden.

Die Mutter muss nun miterleben, wie das Kind in dieser Abteilung zusehends körperlich und psychisch verfällt. Außerdem wird die Tochter mehrfach schwer verletzt, sexuell misshandelt, was teilweise in der Heilpäd Klagenfurt nicht einmal in die Krankengeschichte aufgenommen wird.
Es war sogar vorgesehen, dass das Kind dort in die Schule gehen muss. Für ein Mädchen, dass bis dahin eine Privatschule besucht hat natürlich unzumutbar, weil ein Wiedereintritt in die Privatschule natürlich unmöglich ist. Alle Anstrengungen der Mutter diesen Wahnsinn zu beenden halfen nichts. Zudem wurde der Mutter von der DSA des Jugendamtes Wolfsberg mitgeteilt, dass ihr die Kinder abgenommen würden, wenn sie sich nicht vom Lebensgefährten trennt.
Unter diesem Druck entschließt sich das Mädchen doch gegen den Stiefvater bei Gericht auszusagen und darf nach erfolgter „positiver“ Aussage zur Mutter entlassen werden.

Doch nun begann erstmal die Behördenarbeit: Verweigerung der Akteneinsicht, dem Kind wird vom Jugendamt in ungesetzlicher Weise nachgestellt, DSA Erika Feldenczer geht in die Schule, Besucht den Bruder am Arbeitsplatz, die kleine Schwester bei der Tagesmutter. Die DSA beschuldigt, gibt falsche Informationen weiter, manipuliert den Akt, frisiert Berichte. Der Vorgesetzte, Amtsleiter Mag Georg Fejan, verweigert die Herausgabe von Briefen, die verleumderische Anschuldigungen enthalten und behindert so die Strafverfolgung.

Die Landesregierung Abt. 13 in Klagenfurt, Leitung DSA Gaschler-Andreasch, prüft nun schon seit fast einem Jahr, ohne nennendswerten Fortschritt. Ein Pflegschaftsrichter, dem der Fall zugetragen wurde, findet da schon klarere Worte: "Dabei handelt es sich eindeutig um Amtsmissbrauch und um Freiheitsberaubung".
 

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Kommentare

Submitted byprimi26 on Do., 08.09.2016 - 02:24

Mit dem Jugendamt Wolfsberg hatte ich selbst schon des öfteren zu tun dies fing bereits in meiner Kindheit an. Mich versorgten gleich zwei DSA´s wo eine auf meiner Seite die andere gegen mich gewesen ist.Schließlich sollte ich auf "neutralem boden"verlegt werden!Um die fronten meiner Eltern nicht noch mehr zu verhärten und so das ich nicht in mitleidenschaft gezogen würde!Vor einiger Zeit bekahm ich nach langen jahren wieder mit einer der beiden Damen zu tun ich erkannte sie sofort! Seinen peiniger vergisst man nicht oder? Ich jedenfalls nicht und siehe da als sie merkte das sie mich vor sich hatte gab es auf meine fragen nurmehr den wortlaut DAS SIND ANONYME ANZEIGEN! Was ich natürlich nicht aktzeptierte und derweilen mit einem sehr gutem freund noch immer rechachiere
Fortsetzung folgt
mfg marco
 

Hallo!
NEIN, seine Peiniger vergißt man nie. DAS sind anonyme Anzeigen. Typisch, die werden ernst genommen. Wer nichts zu verbergen hat, braucht nicht anonym sein. Kenne dieses Amt zwar nicht, aber Wolfsberg und Wien haben eines gemeinsam. Sie beginnen mit W. Vielleicht Ortstafel verrücken?, Späßchen am Rande. Wieso hast mit denen schon wieder zu tun. Na ja, 1x Opfer, immer Opfer, dürfte sich bestätigen. Da verücke ich lieber Ortstaferl, als sich mit DSA und Jugendamt und Gerichten herum zu schlagen. Und mit den anonymen Anzeigern, die sich oft in der Verwandtschaft finden. Oder das JA entwickelt sich nun zur Stalkerbehörde. Genau, das Gesetz gibt es ja jetzt, aber für die wird es wohl nicht gelten, auch wenn die mit Dedektiven Dich beschatten, unerlaubt in Deinen Daten wühlen, Dich auf Schritt und Tritt beobachten, aber im Amt nicht anzutreffen sind. Besonders, wenn man ihnen an die Akten will.
Submitted byReichmann on Do., 08.09.2016 - 02:24

Den Fall kenne ich. Leider ist die ganze Angelegenheit "rechtlich" verjährt. Doch scheint es so, dass bei Betroffenen solche Vorfälle offensichtlich nicht "verjähren".
Wir werden über diesen Fall trotz Verjährung bei uns berichten, weil er einen schönen Einblick bieten, wie Kinderheime die vor der Schließung stehen, noch mal schnell "versorgt" werrden. Leider kein Einzelfall ;-) 

naja verjähren würde ich gerade nicht behaupten aber es bleibt ein erlebnis was definitiv in erinnerung bleibt und zumindest ich manche sachen versuche zu verhindern wenn gleich es nicht immer gelingt wie man weiß.aber gewisse sachen muss man durchlaufen um zu wissen zu gelangen.Und im normal fall kann man seine nachkommen damit auch besser schützen denn man weiß ja um die gefahr, kinderhandel usw.
Submitted byprimi26 on Do., 08.09.2016 - 02:24

jetzt mal ehrlich muss man sich denn um alles selber kümmern und bekannt geben kann eine mutter wirklich alles machen ohne für irgendwas auch nur im geringsten gerügt zu werden. beispielsweise zu behaupten der vater des kindes werde sein kind niemals im leben sehen und das hat der richter bei der erstverhandlung festgestellt wo erst die erhebung der lage erfolgte.warum nimmt die mutter des kindes mit der mutter des kindsvaters kontakt auf und sagt er sollte sich mit dem jugendamt in kontakt begeben. die melden sich bei ihm immer wieder wenn sie was benötigen.hgier gehört eindeutig einehalt geboten ich finde es psychische schickane oder ist das normal auf dieser kranken welt euer marco
Submitted byJustin on Do., 08.09.2016 - 02:24

Wir denken, man muss sich schon damit abfinden, mit "legalen" oder illegalen Verfügungen. Die einen Stellen keine aus, die anderen in Wien, stellen aus, ohne das Gehirn einzuschalten, noch überhaupt zu wissen wie sich Jugendwohlfahrtsgesetz schreibt. Und wenn sie so eine Verfügung ausstellen, stellt sich oft die Frage, ob diese Personen noch ganz dicht sind. Also in Wien kann man sagen, da ist eine oder zwei oder drei, es wird immer besser, übereifrige DSA am Werk, die wirklich Film-u. Steinhofreif sind. Sie sieht Tote vor sich sitzen, in einem Fall Alexandra Schriefl (Mordopfer 1988) in einem anderen Fall Jack Unterweger. Eine rege Fantasie tut sich auf. Wenn man dann den Quatsch so 10x gelesen hat und einem Psychologen vorlegt, kommt man zu versch. Ergebnissen: Borderlinestörung unbehandelt, oder sie münzt von sich selbst auf andere Personen um. Nebst eine verbissene Lady, klappt der eine Vorwurf zu ihrem Ärger nicht, dann erfindet sie halt das Schema F-Vorwurfskriterium. Die zweite Lady ist seit Jänner nicht erreichbar, zuerst am Clo, dann Seminar, dann Krankenstand und dann kommt das grosse Wunder, der "verdiente" Urlaub. Die dritte Lady, kennt man gar nicht, die schickt Rechnungen oder Forderungen für ein Kind, welches zu Hause lebt, hat aber die Wohnadresse in eine Wohngemeinschaft verwandelt. So kommt halt eine Unterhaltsforderung in bedrohlicher Form, für ein Kind, welches zu Hause lebt. Da wundert einen doch nichts mehr. Eines haben die gemeinsam, Hilfe ist ein Fremdwort, sekkieren das ist so schön, Akteneinsicht verweigern und ein freches Mundwerk, da war der Mundl noch ein Schönsprecher. Die Liste könnte man fortsetzen, aber würde zum Buch oder WC-Papier, wie man es nimmt. Am Besten man streift an das Gesinde nicht an, will man auch nicht, sie drängen sich eigentlich auf. Unsere Familie besitzt sowas wie Manieren, wir drängen sich niemand auf, sondern rufen Personen an, welche wir besuchen wollen, genauso wollen wir das Recht, uns unsere Gäste selbst ein zu laden. Leute ohne Manieren kommen unangekündigt und wenn man nicht zu Hause ist und bei Hitze die Rollo herunten hat und die nicht stalken können, dann steck Okkultismus dahinter oder sonst irgendwas stimmt nicht, bis zu tote Kinder........
Submitted byprimi26 on Do., 08.09.2016 - 02:24