18|03|Die Kolumne des Pädagogik Visionärs

Liebe INHR-Leser, -Sympathisanten und -Kritiker!

Beeindruckend wie selbst kriminelle Elemente Medien manipulieren, Behörden instrumentalisieren und sogar die österreichische Gerichtsbarkeit für ihren eigenen Glauben gewinnen können. Doch ein Krug wandert nur solange zum Brunnen bis er bricht. So auch in der Causa rund um INHR und den unzähligen Vorwürfen. Die einen sprechen von Abzocke, die anderen von düsteren Gestalten und multiblen Persönlichkeiten. Letztlich sprach das Bezirksgericht Landeck nun ein Machtwort, zumindest im Sinne des Pädagogik Visionärs und wollte dem Ersuchen des Herrn Martin B. auf Besachwaltung meiner Person nicht Folge leisten. Offenkundig eine elementare Entscheidung deren Tragweite nicht zuletzt das Bewusstsein von Herrn Helmut W. erreichen könnte. Dieser behauptet nämlich nach wie vor das Gegenteil. Aber Helmut W. weiß noch viel mehr. Zum Beispiel wo ich wohne und welche Ausbildung ich habe. Belege kann Helmut W. keine vorweisen, dafür prahlt er mit Unwahrheiten.

Einer wie ich findet sich plötzlich in Mitten des Internet einer neuen Form des Stalkings ausgesetzt. Interessant erscheint dabei die Tatsache wie Stalker auf Medienberichte reagieren, die gegen sie selbst gerichtet sind. Mit Anwaltsbrief, geschäftsschädigenden Email Rundschreiben und fortwährenden Kontakten zu jahrelang gut gesinnten Personen, versucht der Stalker seine eigene Meinung über die aller anderen zu stellen. Gelingt dies nicht, so findet sich der Stalker im psychiatrischen Wesen des Choleriker wieder und bringt seinen vollen Unmut zum Ausdruck.

So ist es wohl nicht zuletzt Helmut W. vor Gericht ergangen, als dieser wegen Übler Nachrede ein Urteil gegen sich zur Kenntnis nehmen musste. Doch was geht in einem solchen Menschen wirklich vor, der Tag und Nacht damit verbringt seine Mitmenschen in der Anonymität des Internet zu verunglimpfen, zu diffamieren und nicht zuletzt dem Rufmord auszuliefern.

Wer allerdings den Glauben vertritt nur Einzelpersonen können solch einem Menschen zum Opfer fallen, der irrt gewaltig. Als Vereinsschikaneur getarnt, tauchen diese gesellschaftlich fragwürdigen Elemente ab und schrecken vor Vernichtung nicht zurück. Zu ihrem eigenen Schutz trüben sie das gesellschaftliche Anschauungsbild in der Hoffnung sie können gewinnen. Ihr einziger Gedanke ist Zerstörung und ihr einziges Ziel die Alleinherrschaft.

Dem unliebsamen Visionär wie mich will man sogar mit einer Besachwaltung beseitigen und schreckt auf der eigenen Homepage vor Unwahrheiten nicht zurück. Zur Bestärkung nutzt diese Gattung Mensch Internet Diskussionsgruppen um sich das Weltbild eines Predigers anzueignen. Doch wie so oft scheitert ein solches Vorhaben an der differenzierten Sichtweise eines jeden mündigen und selbst denkenden Menschen. Das dürfte sich sogar der Gerichtsvorsteher des Bezirksgericht Landeck gedacht haben, als er sämtliche Klagen, Privatanklagen und gar ein Ersuchen des Martin B. auf Besachwaltung meiner Person schlichtweg an den Absender retournierte. Die Worte eines anderen Richters dieser Gerichtsbarkeit sind eindeutig "Ich weiß nicht was dieser Typ (Anm.: Martin B.) eigentlich will!".

Also wieder ein Fall über kriminelle Wesen, die nun der Öffentlichkeit als wahrlich düstere Gestalten präsentiert werden konnten. Der Versuch dieser schielenden Kontrahenten ihre Meinung und ihr Weltbild jedem auf das Auge zu drücken, dürfte wohl endgültig gescheitert sein. Nun ermittelt von Amtswegen erneut der Staatsanwalt.

Abschließend frage ich mich, wie Organisationen allen voran SOS Kinderdorf Österreich, mit derart kriminellen Wesen koalieren können und Mitarbeiter der Kärntner Landesregierung und nicht zuletzt der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg eine derart subtile Instrumentalisierung über sich ergehen lassen.

Vielleicht haben wir unsere Behörden doch etwas zu selbstständig eingeschätzt und ihr reifendes Denken mit der Hochschulreife verwechselt. Der Appell an dieser Stelle bleibt dennoch mein Versuch für mehr Hinterfragen und mehr Eigenverantwortung. Pädagogik endet eben nicht schon mit Vollendung des 18. Lebensjahr!


Es grüßt,
der.pädagogik.visionär