7-fache Mutter ungerechtfertig in Psychiatrie eingesperrt

Nach zahllosen, aufgeflogenen Skandalen in psychiatrischen Einrichtungen, in denen wahrscheinlich hunderte Menschen, jahrelang illegal eingesperrt waren, wurde vor einigen Jahren eine entsprechende Gesetzesänderung, die eine ungerechtfertigte Einweisung in die Psychiatrie erschweren sollte, durchgeführt.
Nun erreicht uns von unserem Partner-Verein Rechtsstaat-Austria die Mitteilung, dass in Salzburg eine 7-fache Mutter völlig illegal in der Psychiatrie eingesperrt und mit Medikamenten zwangsbehandelt worden war.
Am 14.7.2006 wurde Elisabeth K. von allen strafrechtlichen Vorwürfen freigesprochen und unverzüglich aus der Psychiatrie entlassen. Der Anstaltsleiter, ein bekannter Gerichtspsychiater, der in der Vergangenheit für jahrelange Haft Unschuldiger gesorgt hatte, sah noch vor einigen Wochen für die 7-fache Mutter keine Chance auf Enthaftung Er attestierte eine "ungünstige Prognose" und "besonderen Gefährlichkeit" der siebenfachen Mutter .

Die Mutter (40), die bis dahin völlig unauffällig mit der Familie lebte, wurde seit 28.2.2006 in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher (!) festgehalten und mit Medikamenten zwangsbehandelt. Sie erlitt durch die Nebenwirkungen der starken Psychopharmaka schwere körperliche Schäden, u.a. leidet sie seither an Haarausfall.

In der Verhandlung kam die Wahrheit zur Sprache: eine gefährliche Drohung, weswegen sie angeblich als so „gefährlich" eingestuft wurde, gab es nie, kein einziger Zeuge kann sich daran erinnern, die schweren Körperverletzungen der Polizisten entpuppte sich als 2cm grosses Hämatom und eine gerötete Wange, und ist in Notwehr passiert, als der Polizist der Mutter das Kleinkind aus dem Arm reissen wollte, und der tätliche Angriff war das Herunterreissen einer Brille im Schreck, als Frau K. beim Nachhausekommen einen Feuerwehrschlauch vor ihrer Wohnung liegen sah. Der Schaden durch Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung, den die Frau in der begreiflichen Angst kurz nach dem Brand angerichtet hatte, betrug € 100,00 (!) und wurde noch am selben Abend lt. Zeuge in bar ausgeglichen.

Nun habe die Elisabeth K. nur einen Wunsch: Sie will zu ihrer Familie. Ihre Kinder leben derzeit bei Verwandten und in Heimen.

Zur Vorgeschichte:
Elisabeth K. lebte mit ihrer Großfamilie auf einem alten Bauernhof in Salzburg. Der Hof der Großfamilie brannte im Dezember 2003 total ab und die Familie verlor alles. Zum Glück überlebten alle Familienmitglieder den Brand unversehrt.
Etwa 2 Wochen nach diesem Ereignis bekam Frau K. plötzlich eine Angstattacke, da der Mann nicht daheim war suchte sie beim Nachbar Hilfe. Dieser jedoch war offenbar überfordert, da Fr. K. in ihrer Angst die Kästen und die Bettlade öffnete und den CD-ständer umwarf. Nachdem Fr. K. wieder in ihrer eigenen Wohnung war, rief dieser wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung die Polizei.

Nun nahm das Unheil seinen Lauf: Polizeieinsatz endet mit einer schwer verletzten Frau.
Die Polizei kam in die Wohnung von Elisabeth K., wo diese sich mit allen Kindern aufhielt. Es gab keine Grund für einen Festnahme, da sich die Frau bereits in der eigenen Wohnung aufhielt. Die Polizisten wollten K. jedoch mit Handschellen festnehmen. Sie hielt ein Kleinkind am Arm, und die anderen Kinder standen völlig verängstigt in der Wohnung. Ohne Rücksicht auf das Kleinkind, stiessen die Beamten die Frau samt Kind auf den Boden, legten ihr Handschellen an und fixierten die am Boden liegende Frau bis ihr die Luft ausging. In Todesangst durchschlug sie nun mit den Füssen eine Glastüre.

Schwerverletzt durch den Polizeieinsatz, mit Durchtrennung der Achillessehne und weiteren multiplen Sehnen-Durchtrennungen und Schnittverletzungen wurde die Frau sofort sechs Stunden lang notoperiert. Die Reaktion der Polizisten: Einlieferung der Frau in die Psychiatrie und Strafanzeige gegen die Frau statt einer Entschuldigung für die schwere Verletzung.

Den Beamten – offenbar ebenfalls geschockt durch die Folgen ihrer offenkundig rechtswidrigen und überzogenen Amtshandlung – und mutmaßlich um ihr Fehlverhalten zu vertuschen, zeigten umgekehrt die schwer verletzte Frau wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt an, um sie in die geschlossene Psychiatrie für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuliefern.
Seit 28.2.2006 wurde nun Elisabeth K. in der geschlossenen Psychiatrie festgehalten, um die "Allgemeinheit" vor ihrere "Gefährlichkeit" zu schützen!

Rechtsstaat Austria wurde eingeschaltet: Schikanen der Behörden und der Ärzte folgen.
Alle Versuche ihres Pflichtverteidigers, die Enthaftung zu erwirken, schlugen fehl. Erst als sich Rechtsstaat-Austria einschaltete, kam „Bewegung" in den Fall:
Sofort wurde Elisabeth K. auf Anordnung des Anstaltsleiters, das Mobiltelefon weggenommen, mit der Begründung, sie hätte „unerwünschte Kontakte zur Aussenwelt", die unterbunden werden müssten. Danach wurde ihr ungestörter Besuchskontakt komplett verboten, ebenfalls durch den ärztl. Anstaltsleiter, mit der Auflage, dass sämtliche Gespräche abgehört werden müssten, bis zuletzt sogar die Besuchskontakte mit unseren Mitarbeitern gänzlich ohne Angabe von Gründen untersagt wurden!

Diese absolut absurde und offenbar willkürliche Reaktion des Klinikchefs bestätigte uns in unserer Arbeit, ist diese panikartige „Kontaktsperre" mit uns doch eindeutig als ein Ausdruck dafür zu werten, dass hier etwas im Argen liegt und offenbar verheimlicht werden soll.
Nachdem „Rechtsstaat-Austria" unbeirrt durch die Schikanen die wirklichen Zusammenhänge und offenkundigen Fehlleinschätzungen bei den verantwortlichen Stellen deutlich aufgezeigt hat, ist dieser Freispruch in allen Punkten als Erfolg von Rechtsstaat Austria zu werten.

Was bedeutet dieses Urteil für Österreich:
Der erfreuliche Ausgang dieses Falles gibt uns die Hoffnung, dass in der österr. Justiz doch der nötige Mut vorhanden ist, Fehler zu erkennen und einzugestehen, und sie auch rechtsstaatlich zu beheben, anstatt diese – wie leider viel zu oft der Fall - mit neuerlichen Fehlhandlungen zu vertuschen suchen.
Ein Bravo der Salzburger Justiz zu diesem mutigen Urteil.

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