BEMERKENSWERT: Vater wegen Missbrauch in Teufels Küche

Immer mehr Menschen hinterfragen österreichische Gerichte und deren Bewertung von Aussagen mutmaßlicher Opfer sexuellen Missbrauchs.
Die Geschichte eines Maurers aus Oberösterreich bestätigt einmal mehr, wie Lobbyisten Verbände, also Frauenhäuser, Kinderschutzvereine und nicht zuletzt Jugendämter Kinder für gerichtliche Verfahren manipulieren. Es geht dabei schließlich für alle Beteiligten um ihre Daseinsberechtigung und letztlich um sehr viel Geld

 

Bericht aus den Oberösterreichischen Nachrichten - von Hans Stögmüller:

Schwerwiegend waren die Vorwürfe, die gegen einen Bad Haller von seinen beiden Töchtern erhoben wurden, der sich gestern vor einem Steyrer Schöffensenat verantworten musste.

Die Staatsanwaltschaft listete auf: Verbrechen der Vergewaltigung, der Unzucht mit Unmündigen, der geschlechtlichen Nötigung, des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses und der Nötigung.

Der Maurer Helmut S. (52) bestreitet alle Taten als unwahr und nicht den Tatsachen entsprechend. Sein Anwalt Walter Lanner aus Steyr beantragte seinen Freispruch.

Achtjährige Tochter

Vorgeworfen wurde dem Familienvater, ab 1990 seine damals achtjährige Tochter A. jahrelang sexuell missbraucht zu haben. Bei ihrer Anzeige gab sie an, sie sei von ihrem Vater eingeschüchtert worden. „Ich werde dich in ein Heim stecken, wenn du jemandem davon erzählst“, soll er ihr gedroht haben.

Auch seiner zweiten Tochter soll sich S. sexuell genähert haben, als sie zwölf Jahre alt war. Auch diesen Vorwurf bestritt er vehement.

In der Verhandlung ergaben sich dann doch einige Widersprüche, die am Wahrheitsgehalt der Anzeige der Töchter zweifeln ließen. S. wurde vor drei Jahren von seiner Frau geschieden, weshalb er annimmt, dass dies der Grund sei, warum sich die Familie gegen ihn stellte.

Verleumder angezeigt

Bereits neun Jahre zuvor hatte es eine Auseinandersetzung in der Familie gegeben, als nämlich der Vater erfuhr, dass die damals 13-jährige Tochter mit einem 22-jährigen Freund zusammen war. „Ich habe ihm verboten, dass er zu uns kommt, aber die Tochter ist ihm nachgelaufen“, sagte S. vor Gericht. Dann habe ihn der Bruder des Freundes bezichtigt, mit dem Mädchen sexuelle Kontakte zu haben, worauf S. sofort zur Gendarmerie fuhr und ihn wegen Verleumdung anzeigte.

Es kam zur Einvernahme der Tochter, die damals zu Protokoll gab, nie von ihrem Vater sexuell missbraucht worden zu sein. Anders stellte sie die Situation dar, als sie in das Linzer Frauenhaus kam und das Verfahren ins Rollen brachte.

S. wurde freigesprochen, weil das Gericht der Tochter nicht Glauben schenken wollte, nachdem sie damals einen Missbrauch vor der Gendarmerie in Abrede gestellt hatte.

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