Ein unglaublicher Fall aus Wien beschäftigt eine rechtschaffene Mutter.
Ihr 40-jähriger Sohn, der an einer ganz seltenen Krankheit leidet und nun schon 20 Jahre im Krankenhaus verbringen muss, soll in ein Pflegeheim gebracht werden, wo er unter 70- bis
100-Jährigen sein weiteres Dasein fristen soll. So will es der Primar. Um das durchzusetzen stellte er einen Antrag, um der Mutter die Sachwalterschaft zu entziehen, weil sie gegen das Wohl ihres Kindes handle.
Briefe, in denen die verzweifelte Mutter verschiedenste Politiker um Hilfe ersuchte, blieben wie so oft ohne jeden Erfolg.
Eine Wohnungsnachbarin und ehemalige Jugendamtmitarbeiterin hat einen etwa 40-jährigen Sohn namens Robert. Die arme Frau erlitt erst vor kurzem einen schweren Schicksalsschlag: Ihr Ehemann und Vater von Robert verstarb und so bleibt ihr nur mehr ihr einziger Sohn.
Robert hat seit seinem 19. Lebensjahr eine sehr seltene Krankheit, die dazu führt, dass er sich rapide geistig rückentwickelt und zudem im Rollstuhl sitzt. Nunmehr hat er sich schon so weit zurückentwickelt, dass er sich zwischenzeitlich, auch verhaltensmäßig, im Stadium eines Kleinkindes befindet und deshalb auch eine entsprechende Betreuung - rund um die Uhr - benötigt.
Zwar pflegten ihn die Eltern seit dem Beginn seiner Krankheit aufopfernd, und besuchen ihn täglich im sehr nahe gelegenen Krankenhaus. Aber damit könnte bald Schluss sein.
Der Ort, an dem sich Robert seit 20 Jahren befindet, also das Krankenhaus, ist nach Ansicht der Mutter das Beste für ihn und immerhin auch eine langjährige vertraute Umgebung. Der Primar möchte ihn jedoch mit dem Argument "loswerden", dass aus medizinischer Sicht nichts weiter für Robert B. getan werden könne, und hat während der nunmehr 20 Jahren, die Robert nun dort ist, alles versucht.
Trotz kürzlicher Beteuerungen gegenüber der Mutter, er könne bleiben, hat er beim Gericht einen Antrag auf Entziehung der Sachwalterschaft der Mutter gestellt, weil sie angeblich nicht im Sinne des Kindeswohles handle.
Zu Hause kann Robert B. nicht wohnen, da er einerseits, wie gesagt, eine rund-um-die-Uhr-Pflege benötigt und andererseits fallweise sehr aggressiv werden kann, insbesondere dann, wenn er etwas nicht bekommt, was er gerade haben möchte. Das schafft die Mutter verständlicherweise alleine nicht.
Ein Pflegeheim kommt für die Mutter nicht in Frage, denn da müsste er unter 70- bis 100-Jährigen leben. Da passt er also nicht hin. Eine (Behinderten)wohngemeinschaft, wie es vom Primar offenbar im Zuge eines Sachwalterschaftsentziehungsantrags angeregt wurde, kommt wegen der erforderlichen Rund-um-die-Uhr-Betreuung nicht in Frage. Was sollte er dort auch den ganzen Tag tun?
Kurz: Aus den obigen Gründen findet die Mutter die derzeitige Lösung, den weiteren Verbleib im Spital, für die beste. Dies wurde auch schon mehrfach von Psychologen in Gutachten bestätigt. Nichts desto trotz dürfte sich die Sache jetzt zuspitzen: Zur Zeit ist ein Rekurs gegen den Beschluss des Gerichts offen, der auch Robert B. zwecks Äusserungsmöglichkeit zugestellt worden ist. Eine Äusserung auf diesen Beschluss ist für Robert aber aufgrund der geistigen Rückentwicklung nicht möglich, weil er ja die Zusammenhänge nicht erfassen kann..
Vor einigen Jahren wurde Robert lediglich innerhalb des selben Krankenhauses auf eine andere Station verlegt. Alleine diese Veränderung führte beinahe zur Katastrophe: Robert hat diese Veränderung anfangs nur schwer verkraftet und wäre beinahe gestorben! So dramatisch wirkt also eine Aufenthaltsänderung auf die Psyche des Patienten.
Die verzweifelte Mutter hat nun einige Briefe an verschiedene Politiker geschrieben, in denen sie auf die dramatische Entwicklung des Falles und vor allem auf die Gefährdung des Sohnes durch die Willkür eines Primars hinweist. Doch haben diese Briefe freilich nichts gebracht.
Die Mutter hat sich bisher nie einen "Fehltritt" geleistet, sich ihr ganzes Leben nichts zuschulden kommen lassen, war immer für ihr Kind da, hat es aufopfernd gepflegt und versorgt. Eine "Wegnahme" des Kindes würde wohl eine Katastrophe für sie und auch ihren Sohn bedeuten.
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