Die Stellung von Asylwerbern in Österreich gibt wieder Anlass zur Kritik. Nachdem die Gesetzeslage novelliert und sogar Kinder in Schubhaft genommen werden können, sorgt ein Fall von medizinischer Dekadenz von Amtsarzt, Roten Kreuz und Lagerleitung in Oberösterreich für einen Aufschrei der Menschenrechtler. Zuletzt hatte sogar der Menschenrechtsbeirat in Österreich die medizinische Versorgung von Schubhäftlingen kritisiert. Eine Asylwerberin und ihr ungeborenes Kind mussten nun gar in Oberösterreich ihr Leben lassen, weil ein Notarzt vom Roten Kreuz erst angefordert wurde und sogar die lange Wegstrecke und damit knapp eine Stunde Fahrzeit bekannt waren. Die Grüne Menschenrechtssprecherin Brigid Weinzinger fordert deshalb eine genaue Untersuchung des Sachverhalt und somit die Fortführung der Ermittlungen.
Politische und religiöse Verfolgung im eigenen Land, erbitterte Armut und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. In Österreich werden viele Asylwerber nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR erst in zweiter Instanz anerkannt.
Niemand sieht es gerne, wenn Ausländer ins Land kommen. Dennoch bereisen wir selbst gerne die entferntesten Länder und sogar Mahatma Gandhi hat uns aufgezeigt was es heißt Ausländer im eigenen Land zu sein. Traurig also wie Menschen noch heute verfolgt und unterdrückt werden. Alleine die Bürgerkriegszonen in Afrika lassen nur erahnen, welches Leid diesen Menschen widerfährt.
Für eine Asylantin, ihren Mann und den drei gemeinsamen Kindern im Alter von sechs, acht und neun Jahren, kommt dieser Lichtblick leider zu spät. Nachdem die Kinder der Hochschwangeren Alarm schlugen, hätte der für das Flüchtlingsquartier zuständige Amtsarzt sofort handeln müssen. Stattdessen wäre der Frau "Simulieren" unterstellt worden, um nicht abgeschoben zu werden. So das Resumee der österreich-tschetschenischen Gesellschaft.
Für die Grüne-Menschenrechtlerin Brigid Weinzinger eine reine Farce, da es von Anfang an widersprüchliche Aussagen gibt. So sollen Verständigungsmöglichkeiten in Flüchtlingsquartieren wenig ausreichend sein und nicht selten genießen Asylwerber weniger Menschenrechte als ihnen zustehen.
Die österreich-tschetschenische Gesellschaft wirft dem verantwortlichen Arzt gar vor er hätte sich eine Stunde lang geweigert die Frau zu behandeln. Sowohl Lagerbetreiber als auch das Rote Kreuz weisen jede Schuld von sich. Weshalb der Notarzt nicht sofort mit der Rettung eintraf, wie sonst üblich, konnte aber bis dato auf Anfrage niemand argumentieren.
Beschwichtigende Worte findet auch der Primar des Landesklinikum Amstetten: "Die Frau hatte einen Aortariss und sogar im Krankenhaus wären die Chancen für Mutter und Kind äußerst gering gewesen. Einen Kaiserschnitt sehe die Notfallmedizin nicht vor und hätte vom Notarzt somit nicht Vor-Ort durchgeführt werden können!"
Die Staatsanwaltschaft kündigt unterdessen Ermittlungen an, um sämtlich offene Fragen zu klären. Der hinterbliebene Witwer und die drei Halbwaisen werden zwischenzeitlich von Psychologen betreut. Ob die Kinder, sie mussten das Sterben ihrer Mutter mit ansehen, dieses Trauma je verarbeiten können, bleibt vorerst dahingestellt.
Kinder gehen auf ihre Weise mit dem Tod von Angehörigen um. Dennoch sind sie aufgrund der vorgefallenen Szenen schwerst traumatisiert und kann dieses Trauma nur durch eine bestmögliche Aufarbeitung dazu führen, dass die Kinder ihr weiteres Leben adäquat meistern können. Deshalb ist bereits jetzt eine entsprechende Absicherung der Zukunftsplanung für diese Kinder von äußerster Bedeutsamkeit.
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