Keine Haft keine Abschiebung für brutalen Vergewaltiger

Deutschland steht wahrlich kurz vor dem totalen Untergang. Kleine wehrlose Kinder sind schutzlos brutalen Vergewaltigern aus aller Herren Länder ausgesetzt.
Ein weiterer Vergewaltiger, der als Jugendlicher aus Afghanistan geflohen war, kam 2015 nach Deutschland. Doch ausgerechnet das Land, das für Khodai R. (23) zum Zufluchtsort wurde, machte er wiederholt zum Tatort und vergewaltigte ein kleines Mädchen auf brutale Art und Weise.

Fall eins, September 2018, Langenhagen (Niedersachsen): Über soziale Medien lernt der damals 20-Jährige ein Mädchen (11) kennen. Bei mehreren Treffen missbraucht er das lernbehinderte Kind schwer, reicht es an zwei afghanische Komplizen weiter. Die widerlichen Taten flogen erst auf, als sich die Inklusionsschülerin an ihre Vertrauenslehrerin wandte – Anzeige, Prozess im Februar 2020!

„Eine abscheuliche Vorgehensweise. Das Mädchen wurde auf ein Lustobjekt herabgewürdigt. Schlimme Straftaten, die nicht folgenlos bleiben“, so der Richter am Landgericht Hannover damals. Doch sein Urteil fiel milde aus: zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung! Khudai R. verließ den Saal als freier Mann.

Unfassbar: Nur einen Monat vor dem Prozess hatte sich der Afghane an einem weiteren Kind (13) vergangen!

Der zweite Fall: Januar 2020, ein Dorf bei Gießen (Hessen): Laut „Gießener Allgemeine“ schlich sich Khodai R. in das Kinderzimmer eines schlafenden Mädchens (13), fasste es im Intimbereich an. Wieder ein fassungslos machendes Urteil: Am 28. Juli 2021 verurteilte Richter Heiko Kriewald den Afghanen zu einem Jahr und acht Monaten Haft – drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Schuldspruch sei eine „letzte Chance“. Schon wieder!

Dem Sexualstraftäter wurde erneut zugutegehalten, dass er gestanden hatte. Auch seine vermeintliche Integration wirkte sich strafmildernd für den Anlagenführer aus. Richter Heiko Kriewald ließ eine BILD-Anfrage zu seinem Urteil unbeantwortet.

Quelle: bild.de

 

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