Veröffentlicht 16 Jahre ago
Zuletzt aktualisiert 7 Jahre ago
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Auf Ersuchen eines Richters haben Techniker des ORF Kärnten versucht ein Videoband zu retten, das die Zeugenaussage eines minderjährigen Opfers enthält. Im Zuge der Recherchen von ORF Kärnten kamen Ungeheuerlichkeiten zu Tage, die nicht erst seit gestern durch den Präsidenten des Int. Network of Human Rights, Roland Reichmann kritisiert werden. Seitens des Oberlandesgericht Graz, zuständig für die offensichtlich veraltete Anlage, spricht man auf Anfrage des ORF Kärnten schlichtweg von Bedienungsfehlern durch die agierenden Richter. |
«Videoband bereits verschwunden»
In einem 2002 stattgefundenen Missbrauchsprozess war schon einmal ein Videoband mit der Aussage des angeblichen Opfers verschwunden und erst nach der Verurteilung wieder aufgetaucht. Dies führte zu einer Wiederaufnahme des Prozesses der bis heute insgesamt 3 Wiederaufnahmen zur Folge hat und eine Kette von Missständen in Kärntner Behörden, Gerichten und nicht zuletzt in der " SPÖ Gaschler Abteilung ", besser bekannt als Kärntner Jugendwohlfahrt, ans Tageslicht beförderte.
«Opfer werden fortwährend traumatisiert»
"Das ist für die Opfer natürlich schon eine Katastrophe. Man muss sich vorstellen, dass sie vorher motiviert werden und wie groß dann der Stress ist, den die Kinder und die Bezugspersonen mitbringen. Dann sitzt das Kind oder der Jugendliche dort und tätigt seine Aussage über Erlebnisse, die für sie traumatisierend waren und über die es sehr schwer zu sprechen ist. Das ist also eine Extremsituation und dann gibt es das Ergebnis, dass die Aussagen nicht gebraucht werden können.", sagt die Kinder- und Jugendanwältin Astrid Liebhauser gegenüber ORF Kärnten.
«Unbrauchbare Aufnahmen»
Außer sattem Rauschen ist mitunter gar nichts zu hören. Zuletzt war das bei einem neun Jahre alten Missbrauchsopfer der Fall, das die sexuellen Übergriffe bei der Videoeinvernahme geschildert hatte. Aufgrund von Störgeräuschen waren die Aussagen jedoch völlig unbrauchbar. Auf Ersuchen des Richters hat ein Technikerteam des ORF versucht, von der Aussage des neunjährigen Opfers zu retten, was zu retten ist. Ob das reicht, wird sich erst in der Hauptverhandlung zeigen. Falls nicht, kann der Richter die Kleine nochmals zur Einvernahme holen. Das Opfer kann zustimmen oder verweigern - so oder so sei dies laut Liebhauser in jedem Fall traumatisierend.
«Menschenrechte ade»
Der Leitende juristische Fachberater des Int. Network of Human Rights Mag.iur. Jan Sostaric sieht in diesem Missstand nicht nur eine zusätzliche Qual für die Opfer sondern nicht zuletzt einen klaren Verstoß gegen Artikel 6 EMRK, der ein faires Verfahren vor Gerichten der europäischen Mitgliedsstaaten sichern sollte. Wie oft es alleine durch solche Verfahrensmängel zu Fehlurteilen gegen den Angeklagten kommt, will Sostaric gar nicht zu zählen beginnen. Jedenfalls türmen sich die Beschwerden hilfesuchender Angehöriger in seiner Abteilung, während die Verurteilten unschuldig hinter Gittern verbringen müssen. Offenbar ist im Land Kärnten alles möglich. Seitens der Soziallandesrätin Gaby Schaunig-Kandut (SPÖ) ist man wie immer zu keiner Stellungnahme bereit.
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