Der unfassbare Leidensweg eines mittlerweile 35-jährigen wurde nun durch einen Freispruch beendet. Ein weiteres Skandal-Gutachten von Prof. Dr. Max Friedrich und wohl auch ein viel zu blauäugiger Umgang der Richter mit dieser Thematik führten letztlich zu 21 Monaten Haft, einen Selbstmordversuch und schließlich zur Frühpension des Beschuldigten. Der Steuerzahler darf für diesen Pfusch wieder weit über eine Million Euro bezahlen.
Robert W. (Name geändert) lebte vor einigen Jahren in einer desolaten Beziehung - seine Frau brannte mit ihrem Chef durch - und machte sich Sorgen, dass sein Schwiegervater seine damals vierjährige Tochter missbrauchen könnte. Er zeigte den Schwiegervater bei der Polizei an, geriet jedoch bald selbst ins Visier der Ermittler. Bei einem Gerichtsverfahren wurden sowohl der Großvater des Mädchens als auch Robert W. zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt.
Basis der Verurteilungen waren Gutachten des Gutachters Prof Dr. Max Friedrich, der neben seiner Gutachtertätigkeit auch Professors an der Universität Wien und auch Leiter der Kinderpsychiatrie im AKH Wien ist. Man sollte meinen, dass ein derart erfahrener Psychiater - der auch in den Gerichtsverfahren stets seine jahrelange Berufserfahrung als Absicherung seiner fachlichen Meinung ins Treffen führt - in der Lage ist fachlich korrekte Gutachten zu erstellen.
Deutscher Spezialist zerriss das Gutachten von Dr. Max Friedrich
Durch ein Privat-Gutachten, das Robert W. auf eigene Kosten in Auftrag gegeben hatte, stellte sich heraus, dass das Gutachten von Prof. Dr. Max Friedrich keinesfalls den erforderlichen Standards entspricht, massive Fehler aufweist und daher vollkommen unbrauchbar ist.
Weiters bekundet Dr. Nedopil, dass die Befragung eher wie eine "polizeiliche Einvernahme" anmutete und auf gar keinen Fall den Ansprüchen einer wissenschaftlichen Methode genügt. Zudem habe Friedrich nicht nur suggestiv gefragt, sondern dem Kind auch mögliche Antworten vorgelegt. "Das ist eine hochgradige Beeinflussung", sagte Nedopil.
Selbstmordversuch und Frühpension
Der zwischenzeitlich freigesprochene Robert W. hat natürlich trotzdem nichts mehr zu lachen. Durch seine verzweifelte Lage unternahm er einen Selbstmordversuch und hat mittlerweile schwerste Angst- und Panikstörungen und ist daher nicht mehr in der Lage einer geregelten Arbeit nachzugehen. W. ist mit 35 Jahren in Frühpension, sein Leben zerstört. Die Frage bleibt: wer haftet für den Schaden.
Zahlreiche Wiederaufnahmen
Hierbei handelt es sich um keinen Einzelfall. INHR berichtet schon seit 2006 von zahlreichen Verfahren in denen Verurteilungen aufgrund von fatalen Fehlgutachten Friedrichs zu jahrelangen Haftstrafen geführt haben. So wurde ein Postbeamter aus Oberösterreich zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, weil er seine Stieftochter missbraucht haben soll. Der Verdacht kam auf, weil das Mädchen in einer Therapiesitzung - unter Hypnose - diese Behauptung aufgestellt hat. Prof. Friedrich hielt eine "Aussage" unter Hypnose für glaubwürdig und stellt sich somit wieder einmal gegen die Meinung der Fachwelt. Von Deutschen Spezialisten wird Friedrich mittlerweile schon als Scharlatan bezeichnet.
Deutsche Aussagepsychologen
Am Landesgericht Klagenfurt wurde Prof. Dr. Burkhard Schade in einem anderen Fall kurzerhand abgelehnt, sein Gutachten nicht anerkannt. Prof. Schade ist jedoch neben Dr. Steller, Dr. Luise Greuel, Prof. Undeutsch, einer der besten Aussagespezialisten in Europa. Er hat in Deutschland nicht zuletzt den Montessori-Skandal und auch den Skandal um die Wormser Prozesse aufgedeckt.
Der Deutsche Bundesgerichtshof hat nach diesen Skandalen - es wurden fast 30 Personen unschuldig für mehrere Jahre hinter Gitter gebracht - bestimmt, dass eine Einvernahme von Kindern und Jugendlichen nur mehr nach genauen Regeln vorgenommen werden dürfen, damit Suggestivbefragung und Beeinflussung ausgeschlossen werden kann.
Prof. Friedrich und viele seiner Kollegen sprechen sich jedoch gegen die Aussagepsychologie aus, weil sie befürchten, dass eine offensichtlich nicht unwesentliche Einnahmequelle versiegen könnte.
Kuriosität am Rande
Laut Auskunft des Landesgerichtes Klagenfurt wird Prof. Dr. Max Friedrich schon seit langem nicht mehr beauftragt. Richter Dr. Pöllinger, der gegen Robert W nun den Freispruch gefällt hat, beauftragte in einem anderen Fall noch 2006 den Skandalgutachter. Auch in diesem Verfahren wurde der Beschuldigte zu 2 Jahren Haft verurteilt, obwohl die gerichtlich beauftragte Sachverständige Psychologin Dr. Sankl vom AVS-Kärnten schon zuvor ein Gutachten angefertigt hatte. Frau Dr. Sankl war laut ihrem Gutachten der Meinung, dass die behaupteten sexuellen Übergriffe ein Phantasiegebilde der Zeugin waren.
Dr. Pöllinger - damals noch Untersuchungsrichter - beauftragte daraufhin Prof. Dr. Max Friedrich mit einer neuerlichen Begutachtung, die jedoch fatal für den Beschuldigten ausfiel und auch zur Verurteilung geführt hat.
Weitere Wiederaufnahmen und Strafanzeigen
Derzeit laufen am Landesgericht Klagenfurt zahlreiche Wiederaufnahmen von Strafverfahren bei denen Prof. Dr. Max Friedrich Gutachten angefertigt hatte. Mit weiteren Wiederaufnahmeanträgen ist nach dem heutigen Kenntnisstand natürlich zu rechnen. Prof. Friedrich wurde wegen seiner Skandalgutachten mittlerweile in Wien und auch in Klagenfurt bereits mehrfach bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Mit einer alllzu raschen Ermittlungstätigkeit ist jedoch nicht zu rechnen, weil die Zertifizierung Prof. Friedrichs im Dezember 2008 ausläuft und an eine Rezertifizierung wohl nicht mehr zu denken ist. Wahrscheinlich will man einem treuen Erfüllungsgehilfen noch einen "geordneten" Abgang gönnen.
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