Endlich dürfen die Kinder Jamie (8) und Melissa (10) wieder nach Hause zu ihrer Mutter Maya. Im Jänner 2005 waren sie ohne Verabschiedung von ihrer Mutter aus der Schweiz nach Australien ausgeschafft worden. Seither waren die Geschwister bei drei verschiedenen Pflegeeltern untergebracht und mussten ein ganzes Jahr lang vor der Ausschaffung in einem Kinderheim bei Zürich verbringen. Ihr Vater hatte nach einer spektakulären Flucht der Mutter die Rückführung seiner Kinder gefordert. Begründet auf dem Haager Übereinkommen für internationale Kindesentführungen, gab letztlich das Obergericht Zürich unter der bekannten "Richterin Gnadenlos" Annegret Katzenstein, dem Vater Recht. Maya Wood konnte nicht mehr zurück, um überhaupt 2001 in die Schweiz zu gelangen, musste sie sich gefälschter Papiere bedienen. Doch welche Mutter ergreift keine letzten Mittel, dessen Tochter möglicherweise vom Vater sexuell mißbraucht wird?
Von einem Journalisten, der den Gerichtsverhandlungen beiwohnte, haben wir mit Erleichterung vernommen, dass heute am 30.6.06 ein Entscheid zugunsten der eindeutigen Willensäusserungen der beiden Kinder gefallen ist.
Das Schicksal der beiden im Januar 2005 zwangsweise nach Australien zurück geführten Kinder hat die breite Öffentlichkeit intensiv beschäftigt. Vielen blieb die rein formaljuristische Handhabung eines internationalen Abkommens durch Schweizer Gerichte, unter Missachtung des Kindeswohles und ohne Rücksicht auf mögliche schädigende Folgen für die weitere Entwicklung der betroffenen Kinder unverständlich.
Die beiden Kinder waren von den Zürcher Richtern von einer unbescholtenen und erziehungsfähigen Mutter getrennt und vorsorglich in einem Kinderheim untergebracht. Ziel war es, Jamie und Melissa jederzeit nach Australien rückführen zu können. Dieser Aufenthalt im Heim dauerte schliesslich über ein Jahr, bevor sie auf „listige Art und Weise“ ausgeschafft wurden. Die einzige und wichtigste Bezugsperson der beiden Kinder war stets ihre Mutter. Ihr drohte bei einer gemeinsamen Rückkehr nach Australien eine unbedingte mehrjährige Gefängnisstrafe, weil sie für ihre Flucht in ihr Heimatland gefälschte Papiere verwendet hatte.
Die beiden Kinder wurden jedoch nicht - wie die Presseverlautbarungen der schweizerischen Instanzen fälschlicherweise suggeriert hatten - in die Obhut des Vaters überführt. Stattdessen mussten die australischen Kinderschutzbehörden die Kinder in einer deutsch sprechenden Pflegefamilie fremdplatzieren, weil für sie eine Unterbringung beim Vater vor Abschluss eines sorgfältig getroffenen Sorgerechtsentscheides nicht angezeigt war. Das gerichtliche Verfahren in Australien zog sich jedoch über 1 ½ Jahre hin. Und die Kinder mussten deswegen mehrmals ihre Pflegefamilie wechseln. Die ganze Zeit über wurden sie therapeutisch begleitet.
Der Wunsch der Kinder blieb unumstösslich: Zur Mutter heimkehren zu dürfen.
Nun hat das zuständige westaustralische Familiengericht die Kindesinteressen und den Kindeswillen, wie es die UNO-Kindesrechtskonvention fordert, ins Zentrum gestellt. Das Sorgerecht wurde der Mutter zugeteilt und eine Rückkehr in die Schweiz angeordnet. Dem Vater wurde ein Kontakt- und Besuchsrecht eingeräumt.
Während der langen Phase der Trennung hatten Jamie und Melissa die Möglichkeit, zweimal wöchentlich mit ihrer Mutter zu telefonieren. Seit Dezember 2005 konnten sie zudem per „Webcam“ kommunizieren. Wir hoffen, dass sie sich nach ihrer Rückkehr zur Mutter seelisch wieder erholen. Die erforderliche fachliche Unterstützung hier in der Schweiz ist für Mutter und Kinder sichergestellt.
Mit diesem Entscheid findet ein unsäglicher Leidensweg von unschuldig betroffenen Kindern ein Ende. In ihrem Kinderleben sind die insgesamt 2 ½ jährige Zwangstrennung und die damit verbundenen Fremdbetreuung zu einer unverantwortlich langen und tief greifenden psychischen Belastung geworden.
Der vermeintliche Kindesschutzgedanke des internationalen Entführungsabkommens hatte sich in eine psychische „Folter“ verwandelt. Die beiden Kinder wurden Opfer einer die Kinderrechte missachtenden Rechtshandhabung in der Schweiz. Für einen Rechtstaat, der sich dem humanitären Gedankengut verpflichtet fühlt und sich selbst als engagierter und beispielhafter Mitgarant der Menschenrechte rühmt, ist das ein mehr als unwürdiger Fall. Die Frage nach der Verantwortlichkeit der beteiligten Instanzen stellt sich überdeutlich und kann nicht mit juristischen Formalzwängen entschuldigt werden.
Das Recht, auch das Kindesrecht, und das damit verbundene Primat des Kindeswohles, müssen in einem Rechtsstaat dem Schutz des Schwächsten dienen und nicht dem Primat der Rechtsdurchsetzung, unter Inkaufnahme von langjährigen psychischen Leiden bei schutzbedürftigen Kindern.
Im Lienzer Osttirol wartet Franziska Kobal auf die Rückkehr ihrer Tochter Yasemin. Das Mädchen ist seit November 2004 bei ihrem Vater in Istanbul. Zwischenzeitlich hat Franziska Kobal das Sorgerechtsverfahren beim Familiengericht Fatih/Istanbul eingeleitet und findet die nächste Verhandlung am 14. September 2006 statt.
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Re: Österreich ist nicht Australien - Gehts um den Kindeswillen
Re: Österreich ist nicht Australien - Gehts um den Kindeswillen