Prof Max Friedrich: ORF Bericht als Basis für Gutachten

Zahlreiche Verfahren in denen der umstrittene Gutachter Prof Max Friedrich Gutachten erstellt hatte, mussten mittlerweile neu verhandelt werden. Als Begründung findet man stets, dass sich der „Stargutachter“ über vorgegebene Standards hinwegsetzt und Zeugen durch Suggestiv-Fragen sogar beeinflusst.
Letztes Highlight in Zusammenhang mit diesem Gutachter: Als Basis für das Gutachten über Natascha Kampusch dienten dem Professor Gespräche mit den Eltern und ein Bericht des ORF.

Die Fälle in denen der Gutachter Prof. Friedrich „falsche“ Gutachten erstellt häufen sich. Wir haben bereits über einige dieser dubiosen Gutachten berichtet.

Aussage unter Hypnose:

So genügte Prof. Friedrich in einem Fall in Oberösterreich die Aussage eines „Opfers“ unter Hypnose, dass sie von ihrem Stiefvater vergewaltigt worden sei. Dass das Mädchen jedoch noch Jungfrau war, brachte den „Spezialisten“ nicht von seiner Meinung ab. Internationale Spezialisten meinen jedoch, dass eine Aussage unter Hypnose keinesfalls verwertet werden darf. Der Mann wurde zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, wurde nach erfolgreichem Wiederaufnahmeantrag nach zwei Jahren Haft entlassen. Seitdem hört und liest man in den Medien von diesem Fall nichts mehr.

Der Kanibale von Wien:

Rund um die Begutachtung des 19 jährigen Robert Ackermann zeichnet sich für den Kinderpsychiater allerdings erneut ein desaströses Fehlurteil ab. Der Experte befand, dass Robert Ackermann an einer "phasenhaften" und keinesfalls "chronischen" oder durch "Schübe" gekennzeichneten psychiatrischen Störung leiden würde. Und mehr noch "Ganz bewusst" schloss Max Friedrich bei dem Burschen eine "Abartigkeit höheren Grades" aus.

In Folge schloss Prof. Max Friedrich aus, dass eine Unterbringung im Maßnahmenvollzug notwendig sei. Stattdessen solle Ackermann außerhalb einer Haftanstalt psychiatrisch betreut werden. Das Krankheitsbild ist am Ende des (bloß wenige Seiten umfassenden) Gutachtens zu lesen, "kann völlig abklingen, wenn eine entsprechende Behandlung durchgeführt wird".

So kam es schließlich dazu, dass Robert Ackermann weiterhin auf freiem Fuß war, allerdings nicht bei seiner Familie leben konnte. Sein Opfer Josef Schweiger wurde schließlich am 27. August 2007 von Ackermann erschlagen und ausgeweidet.  

Skandalgutachten am Landesgericht Klagenfurt:

Auch am Landesgericht Klagenfurt ist der umtriebige Professor emsig am Werk. Gerade im November 2007 wurde wieder ein Verurteilter auf freien Fuß gesetzt, weil er aufgrund eines fachlich vollkommen verfehlten Gutachtens zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Wieder war Prof. Friedrich der Gutachter, dem von internationalen Spezialisten Beeinflussung der Zeugin durch Suggestiv-Fragen und vollkommenes Fehlen der erforderlichen Standards – an die sich jeder Sachverständige zu halten hat – vorgeworfen wird.

Weitere Wiederaufnahme am Landesgericht Klagenfurt:

Auch einen Manager eines international tätigen Konzerns hat es letztlich erwischt. Er musste letztlich 5 Jahre seines Lebens in der Strafanstalt Karlau verbringen, weil er aufgrund eines Gutachtens von Prof. Max Friedrich verurteilt worden war.

Nun wurde auch dieses Verfahren wieder aufgenommen, weil der Psychiater Dr. Haller festgestellt hat, dass die belastende Zeugin schwere psychische Störungen hat und ihre Aussage keinesfalls verwertet werden darf. Prof. Max Friedrich hat ihr jedoch uneingeschränkte Aussagefähigkeit und –tüchtigkeit attestiert. Man darf davon ausgehen, dass die Zeugin auch lebensaltertypisch gereift war, wie der Herr Prof. gerne in seinen Gutachten festhält.

Der ungerechtfertig Verurteilte sagt INHR nach seiner Haftentlassung: „Auch ich bin ein Opfer von Prof. Friedrich, habe bis zum Januar 2008 eine fünfjährige Haftstrafe in Graz, Karlau verbüßt. Das LG Klagenfurt hat bei seiner Urteilsverkündung nur den Ausführungen von Prof. Friedrich Glauben geschenkt. Mein erster Antrag auf Wiederaufnahme wurde im Februar 2002 abgelehnt, obwohl das Gegengutachten von Prof. Schade, Dortmund eindeutig auf fehlerhaftes Gutachten von Prof. Friedrich hingewiesen hatte. Der zweite Antrag auf Wiederaufnahme wurde im Dezember 2004 abgelehnt.“

Das Justizopfer weiter: „Der dritte Antrag auf Wiederaufnahme ist zur  Zeit am LG Klagenfurt. Gutachten von Prof. Haller wurde angefordert, das fehlerhafte Gutachten von Prof. Friedrich, welches zu meiner Verurteilung führte, soll durchleuchtet werden.“

Das Resümee des Betroffenen: „Ich hoffe, dass dann meine Unschuld bewiesen wird, die 57 Monate Haft sind verlorene Lebensjahre, diese kann mir niemand mehr zurückgeben. Bis zu meiner Verurteilung war ich ein Manager in einem großen Unternehmen. Nun bin ich mit knapp 60 Jahren ein entlassener Häftling.“

Nataschas Kampusch:

Wohl die Krönung der gutachterlichen Tätigkeit des Prof. Max Friedrich kommt heute bei der Gerichtsverhandlung Sirny gegen Wabl in Graz hervor. Prof. Max Friedrich gibt als Zeuge an, dass er aufgrund von Gesprächen mit den Eltern und den Bericht im ORF ein Gutachten über Natascha Kampusch erstellt hat. Dadurch wurde womöglich die lange Verschleppung des Kindes begünstigt und eine allfällige frühe Aufklärung verhindert.

Auch dieses Gutachten muss sofort überprüft werden und sollte sich herausstellen, dass es auch nicht in Ordnung ist müssen amtswegig weitere Schritte eingeleitet werden.

Die Initiative INHR sucht Personen, die Aufgrund eines Gutachtens von Prof. Max Friedrich verurteilt worden sind. Diese Gutachten werden wir gerne überprüfen und den Opfern bei der Durchsetzung ihrer Rechte weiterhelfen. Wir verfügen über gute Kontakte zu in- und ausländischen Spezialisten, die die Arbeitsweise des honorigen Prof. Friedrich nur allzu gut kennen.

 

Mitteilungen an: reichmann@inhr.net

Weitere Berichte:

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