SKANDAL BEI GERICHT: Ich wollte sprechen

Landesgericht KlagenfurtWie man ein angebliches Opfer sexuellen Missbrauchs sogar vor Gericht seiner eigenen Schilderungen durch die Justiz berauben kann, zeigt unmissverständlich eine am 6. Februar 2007 durchgeführte Hauptverhandlung unter Richter Liebhauser-Karl am Landesgericht Klagenfurt. Angeklagt ein 46-jähriger Kärntner, der bereits die 3. Wiederaufnahme wegen laufender Justizpannen erkämpfen musste. Das heute 16 jährige Opfer sollte am Dienstag erneut aussagen, allerdings die Fragen des Richters ausschließlich mit JA oder NEIN beantworten. Das sah die selbstsichere und mittlerweile voll im Leben stehende Schülerin nicht ein. "Ich will mit eigenen Worten sprechen", entgegnete die Jugendliche dem Schöffensenat.

Die heute 16 jährige Stieftochter eines Kärntner wollte auch im Dritten Anlauf vor dem Schöffensenat am Landesgericht Klagenfurt aussagen. Grund, der Vorwurf des sexuellen Missbrauch eines 46 Jährigen an seiner Stieftochter. Dabei geht es dem angeblichen Opfer ausschließlich um die Umstände, wie es überhaupt zur kontradiktorischen Einvernahme im Jahre 2002 gekommen war. Bereits der Oberste Gerichtshof wollte Aufklärung über die angeblichen Zwänge im Landeskrankenhaus Klagenfurt und gab der 3. Wiederaufnahme statt. Ein Vorgang in der 2. Republik, welcher seines gleichen sucht. Doch in freien Worten durfte die Schülerin nicht sprechen, deshalb entschlug sie sich der Aussage. "Ich sollte dem Richter Fragen ausschließlich mit JA oder NEIN beantworten", sagt Tina (Name von der Redaktion geändert).

Prekäres Detail am Rande, die selbstsichere Schülerin hat ihre Privatanklagevertreterin, bestimmt vom zuständigen Pflegschaftsgericht und entsand durch Frau MMag. Elisabeth Mandl des AVS Kärnten im Auftrag der Jugendwohlfart, selbst abgelehnt! Dennoch erlaubte sich die Anwältin als Vertreterin im Verfahren aufzutreten.

Der einstige Verleger sieht sich seit nunmehr 5 Jahren mit dem Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs konfrontiert und wurde bereits zwei Mal rechtskräftig verurteilt. Nachdem das Videoband mit der einstigen Aussage des Mädchens mysteriöser weise am Landesgericht Klagenfurt verschwunden war, tauchte es plötzlich wieder auf. Deshalb musste der Prozess neu aufgerollt werden.

Auslöser dieses schier unglaublichen Skandals waren die Zwangsanhaltung im Landeskrankenhaus Klagenfurt, Abteilung Neurologie und Psychiatrie des Kindes- und Jugendalters sowie Verwandte und nicht zuletzt ein verheerendes Gutachten des Professor Dr. Max Friedrich, der im übrigen gegenüber XlargE Investigativ TV zu keinem Kommentar bereit war.

Am 6. Februar 2007 wurde der 46 Jährige erneut zu 20 Monaten unbedingter Haft verurteilt - nicht rechtskräftig. Das Gericht war somit der Anklage und damit der, wie Richter Liebhauser sagte, unter anderem einer gewichtigeren Zeugenaussage einer Verwandten gefolgt. Diese darf sich nun mit einer Anzeige des Angeklagten konfrontiert sehen, womöglich unter anderem wegen falscher Zeugenaussage. Sie hatte behauptet, der Angeklagte hätte durch Würgen den Bruder des angeblichen Opfers im März 2003 beeinflussen wollen, obwohl mehrere Zeugen das absolute Gegenteil belegen können. Sofort meldete der Verteidiger Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde für seinen Mandanten an.

XlargE Investigativ TV erhielt als einziger Medienvertreter am Landesgericht Klagenfurt eine Drehgenehmigung und hat natprlich die gesamte Verhandlung aufgezeichnet.

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