Immer häufiger werden Ehen geschieden, übrig bleiben die Kinder. Dieser Fall hat sich zwar schon vor einiger Zeit zugetragen. Ein 11-jähriges Mädchen will lieber beim Papa wohnen, doch ist das in Österreich nicht so einfach. Das Mädchen läuft bei der Mama immer wieder weg, einmal sogar mit einem Gipsfuß 4 Kilometer weit, nur um beim geliebten Papa zu sein.
Der Vater wird vom Gericht deswegen zu Geldstrafen von 26.000 Euro verurteilt und sogar mit einem Jahr Beugehaft bedroht.
Ein "ganz normales" Trennungsszenario: Eltern lassen sich scheiden, das Kind kommt nach österreichischer Sitte zur Mutter. Doch ist ihr größter Wunsch, beim Papa zu leben. Kinder haben eben auch den Papa lieb. Die Mutter ist auch lieb, doch bei einer Trennung gibt es für das Kindlein eben nur mehr Mama oder Papa im Haus. Der andere wohnt weit weg und kommt nur mehr auf Besuch, oder holt das Kind ab.
Verena hat aber den Papa ganz toll lieb und versteht nicht, dass das Gericht die alleinige Obsorge der Mama gibt. Der Wunsch des Kindes bleibt hier meist unberücksichtigt. Nun probiert Verena alles Erdenkliche, büchst mehrmals bei der Mutter aus und will nach einem Besuchstag beim Papa nicht mehr zur Mama heim.
Der Papa wollte das Kind nicht dazu zwingen, wieder zur Mutter zu gehen, woraufhin das Jugendamt und die Polizei eingeschaltet wurden. Die Polizei brachte Verena zweimal unter Gewaltanwendung zur Mutter zurück. Einmal ist Verena trotz Gipsfuß nach zwei Stunden im strömenden Regen zum Papa zurückgehumpelt. Einmal verletzte die Kleine sogar einen Polizisten, weil sie nicht zur Mama zurück wollte.
Dem Vater brummte das Gericht inzwischen hohe Geldstrafen auf: Einmal 1000 Euro, dann 5000 Euro und zuletzt 20.000 Euro. Sollte der Vater nochmals nicht dafür sorgen, dass das Kind zur Mutter zurückkommt, drohte der Richter mit einem Jahr Beugehaft.
Das Jugendamt hat das 11-jährige Mädchen sogar gezwungen den Strafbescheid genau durchzulesen und hat dem Kind vorgerechnet, wie viel Eis man um 20.000 Euro kaufen kann. Das war eine sozialarbeiterische Glanzleistung und anscheinen die einzige Möglichkeit, die das Jugendamt sah, um des Kind davon abzuhalten nochmal zum Vater zurückzugehen.
Nun sah das Mädchen die einzige Chance noch darin in den Hungerstreik zu treten. Da wurde sie ins Krankenhaus gebracht, weil sie eine Woche nichts mehr gegessen hatte. Ein Psychologe meinte entsetzt, dass das Gericht dem Vater ausgerechnet jetzt jeglichen Besuchskontakt verweigert hätte.
An diesem Fall sieht man ganz deutlich was das Jugendamt und auch die Pflegschaftsgerichte unter dem Kindeswohl verstehen.
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