UNVERSTÄNDLICH? Bezirkshauptmann Arthur Traußnig schweigt!

Arthur TraußnigDass Behörden gegenüber Medien gerne schweigen, wissen wir aus deutschen Berichten rund um Jugendämter und skandalöse Kindesabnahmen. In den Reigen der Schweigenden schwarzen Lämmer begibt sich nun Arthur Traußnig, seines Zeichens gespickt mit Titeln wie Ingenieur und Doktor, aber auch Bezirkshauptmann der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg. Jene Behörde die illegale Verfügungen zur sofortigen Kindesabnahme ausstellt und Vereine wie das Int. Network of Human Rights wegen Kritik an den Behörden einfach auflöst und das ohne stichhaltigen Grund.

Es gibt bereits unzählige Eltern, die von einer Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg und deren MitarbeiterInnen nichts mehr wissen wollen. Nachdem Bezirkshauptmann Traußnig telefonisch die Beantwortung einer schriftlichen Presseanfrage zusichert, bleibt diese trotz Fristsetzung (25. März 2007) bis heute unbeantwortet! Was hat diese Behörde zu verbergen? Versteht sie gar den Inhalt der Presseanfrage nicht? Wir wollen allen Interessierten die Fragen hier zuteilwerden lassen:
 

  1. In Zusammenhang mit der Mj. V*** A*** wurden 2002 und 2005 Verfügungen nach § 215 ABGB durch die Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg ausgestellt, allerdings nie an das zuständige Pflegschaftsgericht, das Bezirksgericht Wolfsberg, übermittelt.
    a) Ist eine Verfügung nach § 215 ABGB als hoheitlich anzusehen?
    b) Welche gesetzliche Grundlage erlaubt es solche Verfügungen bei Gericht nicht einzubringen?
    c) Welche Personen einer Bezirkshauptmannschaft sind zur Unterfertigung einer solchen Verfügung berechtigt?
    d) In welcher Form muss eine solche Verfügung dem Erziehungsberechtigten ausgehändigt werden?
     
  2. Herr Roland Reichmann hat aufgrund unterschiedlicher Missstände in Kärnten aber auch anderen Bundesländern einen Verein zur Aufdeckung von Missständen bei Behörden, Ämtern und Gerichten gegründet. Dieser Verein wurde im Jänner 2007 behördlich aufgelöst.
    a) Könnte diese behördliche Vereinsauflösung in Zusammenhang mit diversen Missständen gebracht werden, die Roland Reichmann in der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg ortet?
    b) Wie sieht die Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg diese Vereinsauflösung, insbesondere da ein Antrag auf behördliche Auflösung des Vereins INHR durch den nicht rechtskräftig verurteilten, gewerbsmäßigen Betrüger, M*** B*** und dessen nicht rechtskräftig verurteilten, wegen Übler Nachrede, bekannten Partner H*** W*** eingebracht wurde und beide Personen auf ihren Internetseiten mit den Entscheidungen der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg um Seriosität ihrer eigenen Personen werben?
     
  3. Wie kann es sich die Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg erklären, dass Diplomsozialarbeiter der Abteilung Jugend und Familie Visitenkarten an Schulen verteilen und gegenüber der Erziehungsberechtigten die Wichtigkeit diverser (Gewalt-)Videos und Computerspiele als wesentliche Elemente in einer Peer Group darlegen und Jugendliche dadurch in einen Loyalitätskonflikt ziehen?
     
  4. Können Sie im Fall der Familie A***/Reichmann ein Fehlverhalten der Behörden, insbesondere der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg, ausschließen?

Unsere Frage an Bezirkshauptmann Arthur Traußnig: Wie lange wollen Sie noch schweigen und diese Missstände im Jugendamt mittragen?

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