Dem Gesetzgeber konnte es nicht lange entgehen, dass der Gemütszustand einer Person in Rücksicht auf die Rechtspflege und die Polizei in vielerlei Hinsicht in Betrachtung komme. Bei einiger Ausbildung der bürgerlichen Gesellschaft fand der Gesetzgeber bald, dass die Beurteilung des Gedächtniszustandes einer Person nicht dem Richter selbst, sondern dem Sachverständigen, der jenem durch sein Gutachten an die Hand gehen sollte, zu überlassen sei, und dem Richter nur das Erkenntnis über die rechtlichen Folgen, die ein ausgemittelter Gemütszustand nach den Gesetzen hat, vorbehalten bleiben müsse.
Aus: "Die Psychologie in ihren Hauptanwendungen auf die Rechtspflege nach den allgemeinen Gesichtspunkten der Gesetzgebung über die sogenannte gerichtliche Arzneiwissenschaft nach ihrem psychologischen Teile" von Johann Christoph Hoffbauer, Halle 1808.Die Psychiatrie und auch die Psychologie hat im Bereich der Begutachtung schon eine sehr lange Tradition. Daher ist die Betrachtung der Entwicklung notwendig, wenn man Zusammenhänge und Abläufe verstehen und vor allem eine halbwegs vernünftige Sicht auf die weitere Entwicklung nehmen will.
Durch die Jahrhunderte hat sich gezeigt, dass sowohl Psychologen als auch Psychiater immer wieder willfährige Helfer waren, wenn es der herrschenden Klasse um die Eliminierung sogenannten "unwerten Lebens" oder Ausschaltung sogenannter Querulanten gegangen ist.
Es ist viel einfacher kritische Menschen wegzuschließen, als sich den Gedanken dieser augeklärten Menschen zu stellen. Doch: Ohne Querdenker würden wir heute wohl noch auf Bäumen, oder in Höhlen wohnen und revolutionäre Erfinder und Denker wären weggesperrt und hätten gar keine Möglichkeit, das Auto, die Nähmaschine, die Glühbirne, den Strom und andere liebgewonnene zu erfinden. Aber auch berühmte Philosophen und andere Geisteswissenschaftler hätten wohl auch unsere Gesellschaft nicht zur heutigen Blüte bringen können und wir würden alle noch in mittelalterlichen Gesellschaftsformen leben, oder von diktatorischen Machthabern beherrscht werden.
Doch wo ist die Grenze, welche Maßstäbe sind anzulegen, wenn es um die Beurteilung eines sogenannten Querulanten geht. Sind unsere derzeitigen Messeinrichtungen ausreichen, sind sie richtig?