Wolfsberg: Immer mehr unglaubliche Vorfälle gelangen an die Öffentlichkeit. Immer öfter geraten das Jugendamt Wolfsberg rund um Amtsleiter Mag Georg Fejan, DSA Erika Feldenczer und andere Mitarbeiterinnen und auch das Pflegschaftsgericht Wolfsberg unter Dr. Josef Hutter unter starke Kritik. Tatsächlich wurde mit Wissen der Akteure 2002 ein Kind in der Heilpäd Klagenfurt, vollkommen rechtswidrig, einsperrt und zu einer Aussage gezwungen. Die Volksanwaltschaft hat mittlerweile ein gesetzwidriges Verhalten der Mitarbeiter des Jugendamtes Wolfsberg festgestellt. Die zuständige Vorgesetzte Christine Gaschler-Andreasch (SPÖ) und auch Landesrätin Cernic (SPÖ) wurden von INHR über diese Zustände informiert, eine Rückmeldung erfolgte bis dato nicht.
Sarah L. (Name von der Redaktion geändert) steht seit der Scheidung ihrer Eltern im Zwiespalt. Die 10-jährige verbringt alle zwei Wochen beim Kindesvater in Klagenfurt. Richard L. (Name von der Redaktion geändert) ist entsetzt, als plötzlich die Polizei an seinem Arbeitsplatz erscheint. Er soll seine Tochter während der Besuchswochenenden sexuell missbraucht haben. So zumindest die Aussage seiner Ex-Frau, die nach eigenen Angaben vor dem Jugendamt Wolfsberg nur die Schilderungen ihrer Tochter wiedergebe.
Sozialarbeiterin Helga Reinisch sieht ihre Stunde gekommen. Innerhalb weniger Tage vereinbart sie gemeinsam mit Mutter Rosalie L. (Name von der Redaktion geändert) einen Termin beim AVS-Kärnten. Dort soll die Schülerin kurze Zeit später einvernommen werden, ohne Polizei. Zu einer Aussage kommt es nicht - Sarah sieht keine Veranlassung ihren Vater zu belasten. Dass sie schon mal in seinem Bett übernachtet habe, er ihren rechten Arm zum Einschlafen streichelte, kommt der 10-jährigen dennoch über die Lippen. Für die befragende AVS-Psychologin Grund genug zur Anzeige, die kurze Zeit später mangels an Beweisen zurückgelegt wird.
Dennoch, das Mädchen kommt auf Veranlassung vom Jugendamt Wolfsberg in eine Wohngemeinschaft der Pro Mente. Nun auch gegen den Willen der Mutter, wo die 10-jährige bisweilen gelebt hat. Damit beginnt für Sarah ein Martyrium des Grauens, von Schlägen die ihr andere Mädchen verpassen, bis hin zu Erniedrigungen der Erzieherinnen. Von Woche zu Woche wird die Lage prekärer, das Jugendamt verbietet fortan den Telefonkontakt zwischen Sarah und ihren Eltern. Erst ein halbes Jahr später der erste Besuchskontakt mit Mutter Rosalie, die ihre Tochter nicht mehr wiedererkennt.
“Sie hatte blaue Flecke, einen Cut am Kopf, überall Kratzer. Auch wenn Sommer war, ich wusste, dass Sarah gerne im Freien herumtollt, das konnte ich so nicht glauben. Auch war ihr Haar derart fettig, dass man nicht einmal mehr die Haare kämmen konnte. Ihre Fingernägel kurz geschnitten, teils abgebissen, obwohl Sarah früher nie an ihren Nägeln gekaut hat. Der Anblick meiner Tochter war kaum zu ertragen.”, skizziert Sarahs Mutter gegenüber Xlarge das Bild des Grauens.
Die Mutter wendet sich an die Kinder- und Jugendanwaltschaft in Klagenfurt, ein Wechsel der Sozialarbeiterin erfolgt. Von nun an soll Erika Feldenczer von der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg für das Wohlergehen der 10-jährigen sorgen, während die Eltern am Bezirksgericht Wolfsberg vergebens um die Rückführung ihrer Tochter kämpfen. Erst als Vater Richard L., mit Hauptwohnsitz in Klagenfurt, am dortigen Bezirksgericht einen eigenständigen Antrag auf Obsorge stellt, kommt Bewegung in den wirren Behördendschungel. Das Gericht erkennt umgehend die Rechtswidrigkeit der Gefahr in Verzug Maßnahme, schließt ein voreiliges Handeln des Jugendamt Wolfsberg nicht aus, kann allerdings den vom ursächlichen Gericht erlassenen Beschluss nicht ohne weiteres aufheben, schließlich sei das Bezirksgericht Wolfsberg nicht unzuständig, weshalb der Oberste Gerichtshof über die weitere Zuständigkeit entscheiden müsse.
Im November nun die rettende Entscheidung des Höchstgerichts, das wiederum die Kompetenz am Bezirksgericht Klagenfurt ortet, dies umgehend die Rückführung von Sarah zu ihrem Vater anordnet - für beide ein kleines Weihnachtswunder. “Ich konnte es erst nicht glauben. Erst Heilig Abend war ich mir sicher, dass Sarah wieder bei uns ist”, schildert Richard L. den glücklichsten Moment seines Lebens. Mit seiner Ex-Frau will der kaufmännische Angestellte von nun an außergerichtlich Einigungen über die Obsorge der gemeinsamen Tochter treffen. “Der Kampf ums Kind hat uns wieder zueinanderfinden lassen. Heute weiß ich, dass ich überreagiert habe”, gesteht Mutter L. gegenüber Xlarge ihre voreiligen Handlungen ein.
Erst kürzlich musste die Volksanwaltschaft einen Missstand am Jugendamt Wolfsberg erkennen, als eine 11 Jahre alte Schülerin zu Unrecht in der Psychiatrie behandelt wurde. Für Kinder- und Jugendpsychologe Dr. Rolph Wegensheit agieren Jugendamtsmitarbeiter oft zu leichtfertig “Jede Kindesabnahme bedeutet eine weitere Traumatisierung, die wohl überlegt sein sollte. Mitunter können voreilige Schlüsse zum Nachteil der betroffenen Kinder sein, wenn das Jugendamt Entscheidungen in Selbstherrschaft trifft. Nicht selten unterstützen die Gerichte dieses wahllose Herrschen, indem diffuse Anträge der Behörden zu leichtfertig ihren Segen finden”.
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