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Kindesabnahme: Ein rechtsfreier Raum?

Wenn Sozialarbeiter Eltern ihre Kinder abnehmen, hat das meist einen triftigen Grund. Der Rechtsschutz weist jedoch strukturelle Mängel auf: Ist die Obsorge erst entzogen, bekommt man sie nur schwer zurück. In der Zwischenzeit entfremden die Kinder sich von ihren Eltern, was eine Rückgabe unwahrscheinlicher macht. Manche sprechen daher gar von „Kindesenteignung“.

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