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Immer wieder wenden sich an uns Betroffene, die weder bei Gericht noch im Jugendamt Akteneinsicht gewährt bekommen. Die Mitarbeiter der Abteilung Jugend und Familie, kurz Jugendamt, lassen sich nämlich nur ungern in die Karten blicken. Besonders eklatant, wenn diese Behörden Akten manipulieren und betroffene leibliche Eltern bewusst schlechter stellen als sie sind.
Aufgrund der Rechtsausführungen des Int. Network of Human Rights ist es uns bereits nachweislich gelungen am Magistrat 11 (Jugendwohlfahrt) in Wien und zahlreichen anderen Jugendämtern Akteneinsicht für unsere Vertretenen gewährt zu bekommen.
Wie unterschiedlich die Ansichten zu einem brauchbaren Jugendwohlfahrtsgesetz ausfallen können, zeigt die aktuelle Debatte rund um das neue Bundesjugendwohlfahrtsgesetz.
Interessant erscheint dabei die Tatsache wie selbst Vertreter der Jugendwohlfahrt eine grundlegende Entstaubung und Reformierung der Jugendwohlfahrt orten. Zuletzt hat der Fall von drei Mädchen aus Oberösterreich für eine Novelle der Fürsorge Gesetzgebung in Österreich gesprochen. Die SOS-Kinderdorf Juristin Alexandra Murg-Klenner sieht sogar die Verankerung der UN Kinderrechtskonvention in der Österreichischen Bundesverfassung als wichtigen Schritt zur richtigen Lösungsfindung.