Immer mehr Details über die wahren Ausmaße des Gutachter-Skandals um Max Friedrich kommen an die Öffentlichkeit. Auch die Justiz gerät immer mehr ins Schußfeld der Kritiker.
Laut Vorwürfen der FPÖ soll es in Wien Döbling schon im Jahre 2002 zu untragbaren Verfahrensverzögerungen und auch zu Anzeigen gegen den Sachverständigen Prof. Dr. Max Friedrich gekommen sein. Prof. Dr. Max Friedrich dementiert die Vorwürfe. INHR liegt der gesamte Akt selbstverständlich vor.
Laut Aktenlage ergibt sich eindeutig, dass es in diesem Verfahren zu unzumutbaren Verzögerungen gekommen ist.
Wie schon Fichtenbauer (FPÖ) den Medien mitgeteilt hat, wurde Friedrich am 25. November 2002 in einer Pflegschaftsangelegenheit vom Bezirksgericht Döbling mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, um dem Gericht eine Grundlage für die Entscheidung über das Besuchsrecht eines Vaters von zwei minderjährigen Kindern zu liefern. Erst im Februar 2004, also knapp eineinhalb Jahre! später ist die Expertise bei Gericht eingetroffen.
Gutachten unbrauchbar
Dieses Gutachten war jedoch dermaßen schlecht ausgeführt, dass es für das Gericht vollkommen unbrauchbar war. Deshalb musste ein Ergänzungsgutachten in Auftrag gegeben werden.
Dieses Ergänzungsgutachten musste vom Gericht fünfmal bei Friedrich urgiert und langte beim Gericht nach fast drei Jahren ein. Ganze drei Seiten umfasste die Qualitätsarbeit, mit der das Gericht natürlich nichts anfangen konnte. Das Gericht stellte fest,:"dass es dem Sachverständigen nicht gelungen ist, eine gutachterliche Ausführung zu verfassen und der Gerichtsauftrag dadurch nicht erfüllt worden sei".
Anzeige auch in einem weiteren Fall
In einem weiteren Fall aus Wien (80 P 8/05y) wurde Prof. Dr. Max Friedrich ebenfalls bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. In diesem Verfahren ist es Prof. Dr. Max Friedrich ebenfalls nicht gelungen ein entsprechendes Gutachten anzufertigen.
Der Sachverständige Dr. Max Friedrich wurde in diesem Fall durch den Beschluss des Mag. Robert Protic bereits Ende 2004 (Akt 80 P 6/05y) als befangen erklärt und verweigerte die Rücksendung des Aktes. So musste der gesamte Akt noch einmal kopiert werden, wodurch das Verfahren wiederum empfindlich verzögert wurde. Auch Richter Mag. Potic wurde wegen Verfahrensverzögerung (gem. § 78 GOG) angezeigt.
Am 12. November 2005 wurde ein weiterer Antrag an den Präsidenten des Landesgerichtes für ZRS in Wien, auf amtwegige Prüfung der Voraussetzungen gestellt, ob Univ. Prof. Dr. Max Friedrich, als Gerichtssachverständiger noch weiter tätig bleiben kann.
Dieser offensichtliche Missstand wurde auch dem Bundesministerium für Justiz und dem Disziplinargericht der Richterschaft zur Kenntnis gebracht.
Das diese Anzeigen und Anträge sind bis heute noch nicht erledigt. Warum es auch bei der Bearbeitung der Anzeigen und Anträge gegen Prof. Dr. Max Friedrich zu so langen Verzögerungen (mittlerweile 3 Jahre) gekommen ist, bleibt unklar.
Doch auch die Anzeige am Landesgericht Klagenfurt gegen den Gutachter Prof. Dr. Friedrich ist übrigens schon vor einem Jahr eingebracht worden. Laut Auskunft ist gerade ein Deutscher Spezialist mit der Überprüfung des Gutachtens beschäftigt.
Prof. Dr. Max Friedrich beruft sich hingegen auf den Vizepräsidenten der Richtervereinigung, Manfred Herrnhofer. Er habe zutreffend darauf hingewiesen, dass ein Sachverständigengutachten nur ein Mosaikstein für die Urteilsfindung sei.
Die Frage bleibt: Wer zahlt die Zeche?
Ein Gutachter, der ein fehlerhaftes Gutachten erstellt, gehört amtswegig angezeigt und bestraft. Macht ein Richter in Kenntnis des Missstandes keine Anzeige, so kann der Richter wegen Amtsmissbrauch und Begünstigung angezeigt werden.
Ein Richter ist keinesfalls in der Lage ein fehlerhaftes Gutachten zu erkennen, vor allem dann nicht, wenn ein Gutachten nicht nach den vorgeschriebenen Standards ausgeführt ist. Dann ist es nämlich weder für einen Experten und schon gar nich von einem Laien nachzuvollziehen. Gerade das werfen jedoch Experten den überprüften Gutachten von Prof. Dr. Max Friedrich vor.
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