Aussagepsychologie

Häufige Fehler der Gerichte bei Aussage gegen Aussage

Der häufigste Fall von „Aussage gegen Aussage“ sind Konstellationen in denen jemand behauptet, sexuell belästigt, genötigt, vergewaltigt oder missbraucht worden zu sein, was der andere aber bestreitet – weil sexuelle Handlungen entweder überhaupt nicht oder aber mit Einverständnis des vermeintlichen Opfers vorgenommen wurden.
Tatzeugen gibt es selten und meist auch keine Sachbeweise, entweder weil sich das mutmaßliche Opfer erst lange Zeit nach der angegebenen Tat meldet oder aber sie lassen sich mit beiden Versionen erklären, weil der Tatverdächtige behauptet, dass der sexuelle Kontakt einvernehmlich stattgefunden hat.

Beweiswürdigung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen

Die Beweiswürdigung ist Aufgabe des Tatgerichts. Ihm obliegt es, das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen. Die revisionsgerichtliche Prüfung ist darauf beschränkt, ob dem Tatgericht dabei Rechtsfehler unterlaufen sind. Das ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt.