Aussagepsychologie
Möglichkeiten und Grenzen von Gutachten bei Sexualdelikten
Da es sich bei Strafverfahren wegen Sexualdelikten häufig um „Aussage gegen Aussage“-Konstellationen handelt, in denen keine Sachbeweise vorliegen, werden in diesen Verfahren zuweilen psychologische Sachverständige hinzugezogen, die ein so genanntes Glaubhaftigkeitsgutachten erstatten sollen.
Aussage gegen Aussage – und die bei einem Detail ertappte Lüge
In einer Konstellation, in der "Aussage gegen Aussage" steht und außer der Aussage des einzigen Belastungszeugen keine weiteren belastenden Indizien vorliegen, muss sich der Tatrichter bewusst sein, dass die Aussage dieses Zeugen einer besonderen Glaubwürdigkeitsprüfung zu unterziehen ist.
Beweiswürdigung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen
Die Beweiswürdigung ist Aufgabe des Tatgerichts. Ihm obliegt es, das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen. Die revisionsgerichtliche Prüfung ist darauf beschränkt, ob dem Tatgericht dabei Rechtsfehler unterlaufen sind. Das ist der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen die Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt.
Urteile und Erwägungen
Urteile und Erwägungen zum Thema Aussagepsychologie insbesondere bei Missbrauchs- und Scheidungsverfahren
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